Die Unwetter vom 30. Mai bis 3. Juni 2024 haben Schäden in mehreren Kommunen im Stuttgarter Regierungsbezirk verursacht. Unter anderem wurden Straßen und Gebäude überflutet und die weitere Infrastruktur beschädigt. Hierüber haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Landes vor Ort ein Bild gemacht.
Nach einer aktuellen Prognose (Stand: 29. Juli 2024) haben die Hochwasser- und Starkregenereignisse im Regierungsbezirk Stuttgart zu Schäden in Höhe von knapp 439 Millionen Euro geführt. Am stärksten betroffen ist der Rems-Murr-Kreis mit Schäden von rund 332 Millionen Euro. Stark betroffen ist auch der Landkreis Göppingen mit Schäden von über 82 Millionen Euro. Insgesamt sind im Stuttgarter Regierungsbezirk unter anderem betroffen die Straßeninfrastruktur (Kreis- und Gemeindestraßen) mit Schäden in Höhe von knapp 34 Millionen Euro, Schäden im Bereich Gewässer in Höhe von etwa 35 Millionen Euro, Schäden in der Land- und Forstwirtschaft in Höhe von rund 16 Millionen Euro, Schäden im gewerblichen Bereich in Höhe von rund 126 Millionen Euro sowie Schäden im privaten Bereich mit rund 125 Millionen Euro. Hinzukommen Schäden an Landesstraßen.
Als Hilfe stehen vorrangig 29 Fachförderprogramme zur Verfügung. Außerdem hat das Land kurzfristig über diese Mittel aus den Fachförderprogrammen hinaus Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in Höhe von 25 Millionen Euro aktiviert, die nachrangig für die besonders betroffenen Hauptschadensorte zur Verfügung stehen. Dabei werden anhand der entstandenen Schäden rund 19 Millionen Euro auf den Stuttgarter Regierungsbezirk entfallen.
„Für das Land war immer klar, dass wir die von diesen Unwettern und dem Hochwasser betroffenen Regionen nicht alleine lassen. Das haben wir seitens des Landes immer so gesagt – und genau so wird es jetzt gemacht. Nachdem ich mir mehrfach vor Ort persönlich rasch ein Bild verschaffen konnte, haben wir einen vernünftigen Weg für eine kraftvolle und vor allem nachhaltige Hilfe aufgezeigt. Wichtig sind nun in der Umsetzung schnelle und unkomplizierte Hilfen, die zielgenau dort ankommen, wo sie benötigt werden. Deshalb hat der Ministerrat auf meinen Vorschlag hin einen Kabinettsbeschluss gefasst, der die 29 Fachförderprogramme um zusätzliche 25 Millionen Euro für schnelle und unkomplizierte Unterstützung der betroffenen Kommunen ergänzt“, erläuterte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) haben sich Anfang der Woche unter Leitung von Regierungspräsidentin Susanne Bay Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Rems-Murr und Göppingen sowie des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und des Gemeindetags Baden-Württemberg getroffen, um die nächsten Schritte bei der Bewältigung der Auswirkungen der Unwetter Ende Mai/Anfang Juni zu definieren und offene Fragen zu klären. Dabei tauschten sich die Teilnehmenden über Fördermodalitäten und die Verteilung der Landeshilfen auf die betroffenen Kreise und Kommunen aus.
Hilfe über Förderprogramme angelaufen / zusätzliches Hilfspaket für Kommunen schließt Lücken
Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte beim Treffen: „Die zusätzlichen Landeshilfen, die bestehende Lücken bei den Fachförderprogrammen schließen sollen, sind nun aktiviert: Gemeinsam haben wir uns darauf verständigt, dass von den 19 Millionen Euro für den Stuttgarter Regierungsbezirk 18 Millionen Euro den beiden hauptbetroffenen Landkreise Rems-Murr und Göppingen zu Gute kommen sollen. 1 Million werden für die weiteren, weniger betroffenen Landkreise im Stuttgarter Regierungsbezirk vorbehalten – ein atmendes System quasi, sodass wir eine gewisse Flexibilität behalten.“
Bay betonte: „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass die Hilfe – und somit die entsprechenden Gelder – so schnell wie möglich vor Ort ankommt.“ Erste Mittel aus den Fachförderprogrammen – wie aus dem Ausgleichstock – wurden bereits bewilligt; weitere sind aktuell in Vorbereitung. „Die Antragsstellung über die Förderprogramme soll schnell und pragmatisch erfolgen“, so Bay.
Aktuell finden zwischen dem Innenministerium, den Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen sowie den hauptbetroffenen Landratsämtern Abstimmungen zur konkreten Umsetzung der Landeshilfen statt. Ziel aller Beteiligten ist die möglichst zeitnahe und unkomplizierte Unterstützung der Kommunen, sodass diese finanziell handlungsfähig bleiben.
Nathalie Münz, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Landkreistags Baden-Württemberg, Dr. Susanne Nusser, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags Baden-Württemberg und Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg betonten: „Entscheidend ist nun, dass die dringend benötigten Hilfen rasch und unbürokratisch bei den betroffenen Kommunen ankommen. Die bestehenden Fachförderprogramme sind dafür die richtige Basis – allerdings müssen die Antragsverfahren für die Hochwasserschäden teils stark vereinfacht und auf die jetzige Schadenssituation angepasst werden. Wie das gehen kann, hat das Verkehrsministerium schon in der vergangenen Woche mit seinem Erlass zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gezeigt. Dass nun ergänzend die Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen aktiviert werden, ist ein wichtiges Signal: So können die Kommunen unverzüglich ins Tun kommen und drohende Förderlücken geschlossen werden.“
Hintergrundinformationen:
Da die vorrangigen 29 Fachförderprogramme in manchen Fällen nicht greifen oder nicht ausreichen werden, hat das Land kurzfristig und über die Mittel aus den Fachförderprogrammen hinaus ein zusätzliches Hilfspaket für Kommunen in Höhe von 25 Millionen Euro beschlossen. Dies erfolgte in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden. Grundlage für das zusätzliche Hilfspaket ist die Richtlinien für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen vom 27. Oktober 2017. Die Hilfen aus den Fachförderprogramme des Landes haben Vorrang vor den zusätzlichen Landeshilfen für Kommunen. Im Rahmen der Fachförderprogramme sind alle von Hochwasser- und Starkregen betroffenen Kommunen antragsberechtigt.
Im Innenministerium ist mit dem Amtschef, Ministerialdirektor Reiner Moser, auch der zentrale Ansprechpartner des Landes für die Hochwasserhilfen angesiedelt.
Im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist der zentrale Ansprechpartner für die Koordinierung der Hilfen im Stuttgarter Regierungsbezirk Michael Hagmann, Leiter des Referats „Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen und Tariftreue“. Das RPS hat ein zentrales E-Mailpostfach eingerichtet: unwetterereignisse@rps.bwl.de.