Pressemitteilung

Update zur B 14: Illegale Graffitis in den Tunneln Gäubahn und Viereichenhau bis Sonntag, 10. September 2023, entfernt

Restarbeiten am Montag, 11. September 2023 / Tunnel Gäubahn und Tunnel Viereichenhau in Fahrtrichtung Stuttgart ab Dienstag, 12. September 2023, wieder befahrbar

Entfernung der Graffitis im Tunnel

Seit Mittwoch, 6. September 2023, läuft die Entfernung der illegalen Graffitis, die in den B 14-Tunneln Gäubahn und Viereichenhau aufgebracht wurden (vergleiche Pressemitteilung vom 18. August 2023). Die Entfernung soll bis spätestens kommenden Sonntag, 10. September 2023, abgeschlossen sein. Am Montag, 11. September 2023, wird das das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) noch letzte kleine Restarbeiten in diesem Bereich durchführen, sodass – trotz der Entfernung der illegalen Graffitis – die B 14 vom Schattenring bis zum Heslacher Tunnel in Fahrtrichtung Stuttgart vorzeitig – kurz nach Ende der Sommerferien – aufgehoben werden kann. Ursprünglich war die Vollsperrung auf dieser Strecke bis Mitte September vorgesehen.

Eine Sprecherin des RPS erklärte dazu: „Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist es eine gute Nachricht, dass wir trotz der Entfernung der illegalen Graffitis die wichtige Strecke der B 14 vom Schattenring nach Stuttgart so schnell freigeben können.“ Die Sprecherin erläuterte, dass das RPS kurzfristig eine Fachfirma beauftragt habe, die eine Fläche von rund 1.100 Quadratmetern in den beiden Tunneln professionell und mit umweltverträglichem Lösungsmitteln reinige. „Es war Glück, dass die Fachfirma gerade diese Woche noch Kapazität für ihre bisher größte Graffiti-Entfernung hatte. So konnten wir die Entfernung in der noch vorhandenen Sperrung ermöglichen“, so die Sprecherin weiter. Die Sprecherin betonte, dass die gereinigten Tunnel bis zur Verkehrsfreigabe am kommenden Dienstag von einer Sicherheitsfirma bewacht würden.

Tunnelsicherheit erfordert Entfernung

Die Entfernung der illegalen Graffitis ist aus Gründen der Verkehrssicherheit in Tunneln sehr wichtig. „Helligkeit ist in Straßentunneln bedeutend für die Verkehrssicherheit“, so die Sprecherin. Viele Tunnelwände sind bis zu etwa drei Metern Höhe mit einer speziellen Farbe gestrichen, um den Reflexionsgrad und somit die Helligkeit zu erhöhen. „Aufgrund der großflächig aufgetragenen Graffitis waren Reflexionsgrad und Helligkeit gemindert. Außerdem hätten die teils sehr auffälligen Grafiken und Schriftzüge die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ablenken und somit das Unfallrisiko erhöhen können“, sagte die Sprecherin.

Das RPS habe bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt gestellt. „Die Entfernung dieser illegalen Graffitis ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Es sind unnötige Kosten, die nun leider von der Allgemeinheit getragen werden müssen.“ Eine erste grobe Schätzung lag bei rund 200.000 Euro. Stand heute wird die Reining inklusive zusätzlicher Kosten für einen Sicherheitsdienst sowie zusätzlicher Lohnkosten für die Bauaufsicht voraussichtlich zwischen 50.000 bis 100.000 Euro liegen.

Zusätzliche Kosten durch einen Neuauftrag der speziellen Farbe wird es voraussichtlich nicht geben. „Die spezielle Farbe wurde nur in kleineren Bereichen durch die Reinigung abgelöst, sodass wir aus Zeit- und Kostengründen auf einen neuen Anstrich verzichten. Wäre die spezielle Farbe jedoch großflächig abgetragen worden, hätten wir aus Gründen der Verkehrssicherheit die Farbe neu auftragen müssen und weitere Kosten – verursacht durch die Aktion einzelner Personen – wären entstanden“, erklärte die Sprecherin.

Baumaßnahme

Seit Beginn der Sommerferien 2023 führt das RPS umfangreiche Sanierungsarbeiten im Bereich der B 14 – Schattenring bis Heslacher Tunnel – durch (vergleiche Pressemitteilung vom 12. Juli 2023). Anfang kommender Woche wird das RPS in einer separaten Pressemitteilung über den weiteren Ablauf der Maßnahme informieren.

Hintergrundinformationen:

Illegale Graffitis sind Sachbeschädigungen und werden strafrechtlich verfolgt. Außerdem machen sich die Verursacherinnen und Verursacher schadenersatzpflichtig.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat daher Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Weitere Informationen zum Thema illegale Graffitis gibt es auf der Internetseite der „Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes“: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/illegale-graffiti/

Bilder von der Entfernung der illegalen Graffitis:
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Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart