Pressemitteilung

Förderung nach dem LGVFG (ÖPNV) | Land fördert die Ertüchtigung der Buswerkstätten in Stuttgart (Gaisburg und Möhringen) der Stuttgarter Straßenbahnen AG mit rund 1,65 Millionen Euro

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Ich freue mich, dass wir die SSB beim Einsatz emissionsfreier Busse unterstützen und dabei zu Luftreinhaltung und CO²-Einsparung in Stuttgart beitragen können“

Bild zeigt fünf Holzwürfel mit Fördermittel

Das Land unterstützt die Infrastrukturmaßnahme „Ertüchtigung der Buswerkstätten in den Stuttgarter Stadteilen Gaisburg und Möhringen für emissionsfreie Busse“ der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) mit insgesamt rund 1,65 Millionen Euro. Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll die Attraktivität von umweltverträglichen Verkehrsmitteln erhöht und der Ausbau von Barrierefreiheit gestärkt werden.

Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte: „Ich freue mich, dass wir durch die Förderung den Einsatz emissionsfreier Busse in der Landeshauptstadt Stuttgart tatkräftig unterstützen können. Und das nicht nur bei der Beschaffung der Busse, sondern ebenso beim Bereitstellen der notwendigen Infrastruktur wie Werkstätten oder Ladeinfrastruktur. Durch den Einsatz emissionsfreier Busse wird ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung geleistet.“

Die SSB betreibt in der Landeshauptstadt Stuttgart 256 Busse auf 49 Buslinien (Stand: Geschäftsbericht 2021). Ziel der SSB ist es, ab 2028 im Stuttgarter Talkessel überwiegend emissionsfreien Busbetrieb durchzuführen. Um den operativen Betrieb möglichst reibungsfrei sicherzustellen, benötigt die SSB zwei Werkstätten, die die neue Antriebs- und Versorgungstechnik warten und instandsetzen.

Von der SSB wurde im Rahmen eines Einzelnachweises nachgewiesen, dass es sich hier um ein besonders klimafreundliches Vorhaben handelt, das jährlich deutlich mehr als die geforderten 25 Tonnen CO² Einsparung je Million Euro zuwendungsfähiger Kosten erreicht. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) konnte deshalb einen erhöhten Fördersatz von 75 Prozent gewähren.

Damit eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse schnell und zeitnah eintritt, hat das RPS den vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn mit Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht. 

Weitere Informationen zum Thema Förderung nach dem LGVFG finden Interessierte auf dem Themenportal der Regierungspräsidien unter www.rp.baden-wuerttemberg.de/themen/ > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderung ÖPNV (LGVFG-ÖPNV).