Das Verfahren zur Unterschutzstellung des geplanten Naturschutzgebiets „Limbachsleite“ wurde eingeleitet. Das geplante Gebiet umfasst 27,9 Hektar mit wertvollen Mager- und Trockenrasen sowie gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Die Anhörung von Trägern öffentlicher Belange läuft bis zum 30. Mai 2025. Im Anschluss wird die Öffentlichkeit beteiligt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung des geplanten Naturschutzgebiets „Limbachsleite“ eingeleitet.
„Die herausragende naturschutzfachliche Bedeutung dieses Gebiets basiert auf den vielfältig ausgeprägten Mager- und Trockenrasen und der an diese gebundenen hochgradig gefährdeten Pflanzen- und Tierarten“, betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Das geplante Naturschutzgebiet bietet eine sehr hohe Artenvielfalt. „Um die große Artenvielfalt auch für nachfolgende Generationen zu erhalten, planen wir das Gebiet unter Schutz zu stellen“, sagte Bay.
Das geplante Naturschutzgebiet nimmt einen Muschelkalk-Höhenzug nördlich der Ortschaft Werbach ein und hat eine Größe von rund 27,9 Hektar. Im Norden reicht es bis an die baden-württembergisch-bayerische Landesgrenze.
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange – hierzu zählen etwa Kommunen, Energieversorger und betroffene Fachbehörden – sowie Naturschutzvereinigungen und Vertretungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch das RPS läuft bis einschließlich Freitag, 30. Mai 2025. Im Anschluss daran wird die Öffentlichkeit durch das RPS beteiligt. Für alle Bürgerinnen und Bürger besteht dann die Möglichkeit, die Unterlagen während der Auslegungsfrist einzusehen. Es können außerdem Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegungsfrist werden noch bekannt gegeben.
Hintergrundinformationen:
Naturschutzgebiete schützen besondere Landschaften sowie seltene Pflanzen-, Tierarten und Lebensräume. Auch wissenschaftliche oder kulturelle Gründe können zur Ausweisung führen. Aktuell gibt es 259 Gebiete mit rund 15.641 Hektar Fläche, was etwa 1,5 Prozent der Fläche des gesamten Stuttgarter Regierungsbezirks entspricht. Die Größen variieren stark – von der 0,2 Hektar kleinen „Hülbe am Märtelesberg“ bis zum 1.331 Hektar großen „Eybtal“. Jedes Gebiet unterliegt dabei speziellen Regeln die in einer Rechtsverordnung festgelegt sind. In diesen werden unterschiedliche Gebote und Verbote geregelt; über die wesentlichen Verhaltensregeln informieren Schilder an Ort und Stelle.
Die meisten Naturschutzgebiete lassen sich besuchen: Manchmal führen die Wege nur am Rand entlang, oft aber auch mittendurch. Die Naturschutzverwaltung bewegt sich hier nicht selten auf einem schmalen Grat zwischen dem erforderlichen Schutz von Lebensräumen für seltene Pflanzen- und Tierarten einerseits und dem Interesse von Naturfreunden und Erholungsuchenden andererseits. Deshalb unsere Bitte: Respektieren Sie die für jedes Naturschutzgebiet individuell festgelegten Regelungen; achten Sie auf die Schilder an den Zugängen zu den Gebieten. Helfen Sie mit, dass diese Perlen unserer Landschaft mit ihrem großen Artenreichtum auch für unsere Kinder und Enkelinnen und Enkel erhalten bleiben.
Mehr Informationen zu Naturschutzgebieten sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter www.rp.baden-wuerttemberg.de > Umwelt > Naturschutzgebiete abrufbar.
Informationen zum geplanten Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ sind unter www.rp-stuttgart.de > Über uns > Abteilungen > Abteilung 5 > Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart > Geplante Naturschutzgebiete abrufbar.
Anlagen:
Faltblatt - Was ist ein Naturschutzgebiet? (pdf, 304)