Pressemitteilung

Impulse zur Strukturförderung durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Regierungspräsidentin Susanne Bay besucht Förderprojekte in Rainau, Gaildorf und Ingelfingen

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum schaffen wir attraktive Wohn- und Arbeitsorte und stärken den sozialen Zusammenhalt“

Im Mineralfreibad im Ortsteil Münster: Regierungspräsidentin Susanne Bay gemeinsam mit dem Gaildorfer Bürgermeister Frank Zimmermann

Heute (3. August 2023) besuchte Regierungspräsidentin Susanne Bay die Gemeinde Rainau (Ostalbkreis) sowie die Städte Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall) und Ingelfingen (Hohenlohekreis) im Rahmen ihrer Sommerreise. Bei der Besichtigung privater und kommunaler Förderprojekte aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), zeigte sich Regierungspräsidentin Susanne Bay sichtlich beeindruckt von der Vielfalt der geförderten Projekte.

Rainau: Wohnbauprojekte und Wohnumfeldmaßnahmen im Fokus

Bei der ersten Station der Sommerreise stellte Bürgermeister Christoph Konle im Rahmen eines Rundgangs in Rainau mehrere private Wohnbauprojekte und kommunale Wohnumfeldmaßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität vor. Anschließend überreichte Regierungspräsidentin Susanne Bay Bürgermeister Christoph Konle einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1 Million Euro.

„Damit soll die Sanierung der im Jahr 1981 erbauten Mehrzweckhalle Rainau-Dalkingen ermöglicht werden und die nächste Phase der Entwicklung in Ihrer Gemeinde eingeleitet werden, denn die Mehrzweckhalle soll nicht nur ein Ort für Veranstaltungen und sportliche Aktivitäten sein, sondern auch ein Ort der Begegnung und des Austauschs für die Bürgerinnen und Bürger in Rainau“, so Regierungspräsidentin Susanne Bay. Zusätzlich zur Sanierung soll nämlich der Dorfsaal in der Halle erweitert sowie die Außenanlagen neugestaltet werden.

Gaildorf: Aus Notariat wird neuer Verwaltungssitz

In der Stadt Gaildorf, die Bay als zweite Station besuchte, soll der neue Verwaltungssitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Limpurger Land bestehend aus der Stadt Gaildorf und den Gemeinden Sulzbach-Laufen, Fichtenberg und Oberrot entstehen. Hierzu soll ein ehemaliges Notariat umgebaut und modernisiert werden, wofür der Verwaltungsverband bereits im April 2023 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 750.000 Euro erhalten hat.

Nach der Baustellenbesichtigung sagte Regierungspräsidentin Bay: „Im Verwaltungsverband wird schon seit vielen Jahren erfolgreich zusammengearbeitet. Durch den neuen Verwaltungssitz wird ein weiterer Meilenstein dieser Zusammenarbeit erreicht.“ Anschließend besuchte Regierungspräsidentin Susanne Bay das Mineralfreibad im Ortsteil Münster, wofür die Stadt Gaildorf im Programmjahr 2017 eine Zuwendung in Höhe von 460.000 Euro zur Erneuerung der Bädertechnik erhalten hat.

Ingelfingen: Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses

Zuletzt besuchte Regierungspräsidentin Susanne Bay die Stadt Ingelfingen und überzeugte sich vom Bekenntnis der Bevölkerung für den Ländlichen Raum aufgrund der hohen Zahl an privaten Wohnbauprojekten. Dabei unterstrich Bay das große Engagement der Stadt, die sich bereits im Jahr 2017 erfolgreich als Schwerpunktgemeinde beworben hat und in den darauffolgenden fünf Jahren eine Vielzahl an kommunalen Maßnahmen umgesetzt hat.

Anlässlich der Übergabe des Bescheids an Bürgermeister Michael Bauer bemerkte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Im aktuellen Programmjahr 2023 soll ein weiterer Grundstein dafür gesetzt werden, dass Ingelfingen auch weiterhin ein attraktiver Wohnort bleibt: Ich freue mich, dass mithilfe der Förderung in Höhe von über 721.000 Euro das Dorfgemeinschaftshaus modernisiert und barrierefrei umgebaut werden kann.“

Nach ihrer Sommerreise durch die drei Landkreise im Regierungsbezirk hob Regierungspräsidentin die Bedeutung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum hervor: „Der heutige Tag hat sehr gut gezeigt, wie gezielt und vielfältig der ländliche Raum zukunftsfähig gefördert werden kann. Besonders erfreulich ist, wie die wichtigen Aspekte des sozialen Zusammenhalts und der Steigerung der Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner vorangetrieben werden. Diese Projekte spielen eine entscheidende Rolle für die nachhaltige Entwicklung und Stärkung der ländlichen Region.“

Hintergrundinformationen:

Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs zur nachhaltigen Sicherung der ausgeglichenen, dezentralen Struktur. Es entstand 1995 durch die Zusammenführung des „Dorfentwicklungsprogramms“ und des vorwiegend wirtschaftspolitisch orientierten „Strukturprogramms Ländlicher Raum“ und gilt als Vorbild ähnlicher Förderprogramme auf europäischer und bundesdeutscher Ebene. Der große Erfolg ist Folge der hohen Flexibilität in der inhaltlichen Ausrichtung der vier Förderschwerpunkte „Innenentwicklung/Wohnen“, „Grundversorgung“, „Arbeiten“ und „Gemeinschaftseinrichtungen“. Diese wird regelmäßig im Rahmen der Jahresausschreibung neu festgelegt. Eine höhere Priorität haben zurzeit Projekte aus den Förderbereichen „Grundversorgung“ und „Wohnen/Innenentwicklung“. Auf letzteren entfallen die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Weitere Informationen zum Förderprogramm können Sie auf der Internetseite des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz > Unsere Themen > Ländlicher Raum > Förderung > ELR abrufen. Im vergangenen Programmjahr 2022 konnten im Regierungsbezirk Stuttgart insgesamt 481 Projekte mit rund 27 Millionen Euro gefördert werden. Im aktuellen Programmjahr 2023 erhielten bislang 324 Projekte eine Förderung in Höhe von rund 21 Millionen Euro.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zur Antragstellung können Sie auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg > Verkehr und Infrastruktur > Ländlicher Raum > ELR > Informationen zur Antragstellung abrufen. Grundsätzlich erfolgt die Antragseinreichung über die Kommune. Nach einer ersten Prüfung der Projekte durch die Regierungspräsidien, tagt in allen Landkreisen mit höhere Antragszahl unter Vorsitz des jeweiligen Landrats der sogenannte Koordinierungsausschuss bestehend aus kommunalen Vertreterinnen und Vertretern sowie – in beratender Funktion – aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Regierungspräsidiums. Hier werden sämtliche förderfähigen Vorhaben hinsichtlich ihrer strukturellen Bedeutung bewertet. Die Endauswahl der geförderten Projekte erfolgt dann durch das MLR am Anfang des Jahres.

Weitere Bilder der Sommerreise finden Sie in unserer Bilderstrecke.