Das im Anschluss an die gerichtlichen Entscheidungen beim Regierungspräsidium durchgeführte Widerspruchsverfahren wurde jetzt mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Nutzungsuntersagungen aufgehoben werden können. Nach umfassenden Prüfungen des Regierungspräsidiums mit zahlreichen Gesprächen, Ortsbegehungen und der Einschaltung von Brandschutzsachverständigen wurde festgestellt, dass die in der Entscheidung der Stadt Karlsruhe aufgezeigten gravierenden Mängel zwischenzeitlich beseitigt wurden und keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Gäste mehr besteht. So sind vor allem die Tiefgarage brandschutztechnisch nachgerüstet und notwenige Rettungswege hergestellt worden, die im Brandfall völlig unzureichend gewesen wären.
Das Regierungspräsidium betont ausdrücklich, dass die Ausgangsentscheidung der Stadt rechtens und notwendig war, um den Eigentümer zur Beseitigung der Gefahrenlagen anzuhalten. Die Stadt wurde darüber hinaus gebeten, auch in Zukunft durch regelmäßige Kontrollen und Auflagen sicherzustellen, dass die brandschutzrechtlichen Bestimmungen in dem täglich von Hunderten von Gästen besuchten Gebäudekomplex zuverlässig eingehalten werden.
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