Leichte Sprache: Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Das legt das Gesetz fest.
Barriere-frei heißt:
Es darf keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen.
Das Regierungs-Präsidium Karlsruhe möchte seine Internet-Seite auch barriere-frei anbieten.
Dann können alle die Seite nutzen.
Hier wollen wir erklären,
welche Hilfen es für Menschen mit Behinderung gibt.
Das machen wir in der Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Wir erklären hier in Leichter Sprache:
- Was schon barriere-frei ist.
- Was noch nicht barriere-frei ist.
- Welche Hilfen es gibt.
- Und wie Sie Hilfe bekommen.
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite vom Regierungspräsidium Karlsruhe:
www.rp-karlsruhe.de
1. Ist die Internet-Seite barrierefrei?
Die Internet-Seite vom Regierungs-Präsidium Karlsruhe ist nur zum Teil barriere-frei.
Das heißt:
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.
Aber wir arbeiten weiter daran.
Das haben wir schon:
- Wir bieten Infos in Leichter Sprache an.
- So können alle Menschen unsere Infos verstehen.
- Wir bieten Infos in Gebärdensprache an.
So finden alle Menschen wesentliche Informationen.
Zum Beispiel wenn sie schlecht sehen oder lesen können.
Aber wir müssen noch mehr tun.
Damit alle unsere Seiten nutzen können.
2. Was ist nicht barriere-frei?
Hier erklären wir, wo es auf unserer Internet-Seite noch Hindernisse gibt.
Dokumente
- Einige Dokumente sind noch nicht barriere-frei.
Zum Beispiel: Anträge an das Regierungs-Präsidium oder Merk-Blätter.
Videos
- Einige Videos haben noch keine Untertitel.
Das sind Videos, die vor 2022 veröffentlicht wurden.
Sie sind noch nicht barriere-frei.
Formulare
- Formulare sind Anträge zum Ausfüllen.
- Manche Formulare können wir noch nicht barriere-frei machen.
Wir arbeiten weiter an der Barriere-Freiheit.
Wir setzen die Regeln von Zeit zu Zeit um.
Denn alle sollen unsere Internet-Seite nutzen können.
3. Kontakt
Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Zum Beispiel:
Die Seite funktioniert nicht.
Sie finden Infos auf unserer Seite nicht.
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Pressestelle
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
pressestelle@rpk.bwl.de
0721 926-4051 oder
0721 926-6266
4. Probleme
Es gibt für Menschen mit Behinderung weitere Hilfe-Stellen.
Zum Beispiel eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Sie heißt Simone Fischer.
Sie können sich bei ihr melden.
Zum Beispiel:
Wenn Sie beim Regierungs-Präsidium nicht weiterkommen.
Oder wenn das Regierungs-Präsidium nicht antwortet.
Hier ist der Kontakt von Frau Fischer:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 2793360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Es gibt auch ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt: Vereine und Verbände können klagen.
Zum Beispiel:
Wenn sich das Regierungs-Präsidium sich nicht an das Gesetz hält.