Pressemitteilung

Albtalradweg zwischen Waldbronn und Bad Herrenalb

Regierungspräsidium und Gemeinden vereinbaren Sanierung und Erhaltung der Strecke

 

Bild zeigt einen Fahrradfahrer auf einem Radweg

Nach einem intensiven Abstimmungsprozess hat heute, 15. Juli 2022, Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder in Karlsruhe die Vereinbarungen zum Albtalradweg zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Vertreterin des Landes Baden-Württemberg und den Gemeinden Waldbronn, Karlsbad und Marxzell, der Stadt Bad Herrenalb und ForstBW unterzeichnet. Mit dieser Unterschrift können nun die Arbeiten zur Sanierung der rund 13 Kilometer langen Strecke durch Gemeinde- und Staatswald vorbereitet werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird auf dem bereits vorhandenen Albtalradweg eine neue Fahrbahndecke aufbringen. Zukünftig werden dann die an der Strecke liegenden Kommunen für die Erhaltung des Radweges sorgen.

Hintergrund für die Vereinbarung ist der schlechte bauliche Zustand des Albtalradweges zwischen Waldbronn-Busenbach und Bad Herrenalb. Bisher bestehen – je nach Abschnitt im Gemeinde- oder Staatswald – unübersichtliche Zuständigkeitsregelungen. Dies hatte in der Folge dazu geführt, dass die seinerzeit abgeschlossenen Vereinbarungen nicht stringent umgesetzt wurden. Mit der Neuregelung ist allen Beteiligten eine gemeinsame Lösung gelungen. Das Land Baden-Württemberg wird die Ertüchtigung des bestehenden, abseits gelegenen und parallel zur Landesstraße 564 verlaufenden Weges, übernehmen. Ein komplett neuer straßenbegleitender Radweg ist nicht vorgesehen. Vielmehr werden die vorhandenen Waldwege der Gemeinden, beziehungsweise des Staatsforstes, die in der Nähe der Landesstraße verlaufen, für diesen Zweck genutzt. Erhöhte Aufwendungen, die den Gemeinden künftig bei der Unterhaltung beziehungsweise Erhaltung durch die Ertüchtigung entstehen, werden diesen einmalig durch das Land erstattet.

Die von allen Beteiligten unterzeichnete Vereinbarung beinhaltet eine dauerhafte und zielführende Neuordnung der Aufgabenverteilung sowie Regelungen zur Durchführung und Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen.

In einer zweiten separaten Vereinbarung zwischen den Gemeinden und dem ForstBW wird geregelt, dass den jeweiligen Gemeinden auf Dauer gestattet wird, die asphaltierten Waldwegabschnitte im Staatswald zu unter- beziehungsweise zu erhalten. In diesem Zusammenhang löst ForstBW den jeweiligen Gemeinden seine ersparten Erhaltungsaufwendungen ab.

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind künftig durchgängig, transparent und eindeutig geregelt. Auf dieser Grundlage wird für den Waldweg zwischen Waldbronn-Busenbach und Bad Herrenalb dauerhaft eine hohe Gebrauchseigenschaft – sowohl für Radfahrende und Wanderer als auch für forstwirtschaftliche Nutzungen – gewährleistet.