Die Allgemeinverfügung über die befristete Einrichtung zusätzlicher Betriebsstellen und Satelliten von nach § 108 Nr. 1 oder Nr. 2 SGB V zugelassenen Krankenhäusern gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg (LKHG BW) begründet in der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie wurde heute bekannt gemacht.
Aktuelle Meldung
Allgemeinverfügung über die befristete Einrichtung zusätzlicher Betriebsstellen und Satelliten
![Bekanntmachungen aus dem Regierungspräsidium Zeitung mit dem Titel "Öffentliche Bekanntmachung"](/fileadmin/_processed_/a/b/csm_AdobeStock_54724201_Marco2811_bearbeitet_-_stock.adobe.com_77ec6afb39.jpg)
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