Die Allgemeinverfügung über die befristete Einrichtung zusätzlicher Betriebsstellen und Satelliten von nach § 108 Nr. 1 oder Nr. 2 SGB V zugelassenen Krankenhäusern gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg (LKHG BW) begründet in der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie wurde heute bekannt gemacht.
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Allgemeinverfügung über die befristete Einrichtung zusätzlicher Betriebsstellen und Satelliten

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