Am 20. November 2023, fand unter Vorsitz von Regierungsvizepräsidentin Gabriela Mühlstädt-Grimm die zweite Verteilungsrunde beim Ausgleichstock statt. Der Verteilungsausschuss bewilligte Investitionshilfen von insgesamt rund 10,04 Millionen Euro für 19 Gemeinden und einen Zweckverband, dem zwei Gemeinden angehören. Damit werden 22 Investitionsvorhaben von rund 47,77 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.
Förderschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von rund 3,4 Millionen Euro Beschaffungen und Baumaßnahmen im Bereich der Feuerwehr, gefolgt von Kindergärten mit rund 3,3 Millionen Euro sowie Vorhaben im Schulbereich von rund 2,3 Millionen Euro. Die geförderten Einzelmaßnahmen sind der beigefügten Liste zu entnehmen.
In den beiden Verteilungsrunden des Jahres 2023 hat der Verteilungsausschuss Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock von insgesamt rund 29,14 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben. Mit diesen Zuweisungen ist ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 124,42 Millionen Euro verbunden.
Die im Jahr 2023 insgesamt bewilligten Investitionshilfen entfallen wie folgt auf die Gemeinden im Landkreis:
Calw | 3.506.000 Euro |
Freudenstadt | 4.150.000 Euro |
Karlsruhe | 3.753.000 Euro |
Neckar-Odenwald-Kreis | 4.202.000 Euro |
Rastatt | 5.457.000 Euro |
Rhein-Neckar-Kreis | 8.057.000 Euro |
Gesamt | 29.143.000Euro |
Liste der geförderten Maßnahmen (download, 294,3 KB)
Hintergrund: Was ist der Ausgleichstock?
Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanz-kraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 120 Millionen Euro in den Fonds. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.
Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.