Am 25. November 2024 fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die zweite Verteilungsrunde beim Ausgleichstock im Programmjahr 2024 statt. Der Verteilungsausschuss bewilligte Investitionshilfen von insgesamt rund 27,85 Millionen Euro für 34 Gemeinden. Damit werden 39 Investitionsvorhaben von rund 161,72 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.
Förderschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von rund 11,81 Millionen Euro Kindertagesstätten, gefolgt von Schulen mit rund 6,69 Millionen Euro sowie Vorhaben im Bereich des Feuerlöschwesens von rund 5,27 Millionen Euro.
Die geförderten Einzelmaßnahmen sind der beigefügten Liste zu entnehmen.
In den beiden Verteilungsrunden des Jahres 2024 hat der Verteilungsausschuss Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock von insgesamt rund 34,94 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben. Mit diesen Zuweisungen ist ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 193,85 Millionen Euro verbunden.
Von den im Jahr 2024 insgesamt bewilligten Investitionshilfen entfallen auf die Gemeinden im Landkreis:
Calw | 10.755.000 Euro |
Enzkreis | 20.000 Euro |
Freudenstadt | 4.475.000 Euro |
Karlsruhe | 3.315.000 Euro |
Neckar-Odenwald-Kreis | 7.168.000 Euro |
Rastatt | 1.797.000 Euro |
Rhein-Neckar-Kreis | 7.401.000 Euro |
Gesamt | 34.931.000 Euro |
Hintergrund: Was ist der Ausgleichstock?
Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 140 Millionen Euro in den Fonds. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.
Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.
Anhang
Liste der geförderten Maßnahmen der zweiten Verteilungsrunde 2024 (pdf, 244 KB)