Am 1. Juli 2024 fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die erste Verteilungsrunde des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Programmjahr 2024 statt.
In der ersten Verteilungsrunde bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen von insgesamt rund 7,08 Millionen Euro an 28 Gemeinden. Damit werden 30 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 32,13 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder der Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.
Die Förderschwerpunkte liegen mit einem Gesamtbetrag von jeweils rund 1,62 Millionen Euro bei Kindergärten sowie Straßen und Verkehrseinrichtungen.
Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder ging zu Beginn der Sitzung zunächst auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein. „Bei den antragstellenden Gemeinden sind trotz der seit mehreren Jahren anhaltenden Krisenlagen wie der Covid-19 Pandemie und dem Ukraine-Krieg noch immer solide wirtschaftliche Verhältnisse festzustellen. Aufgrund guter Jahresabschlüsse in den Vorjahren konnten viele Gemeinden auf die geplanten Kreditaufnahmen verzichten und ihre Verschuldung abbauen. Darüber hinaus verfügen viele über einen hohen Bestand an liquiden Eigenmitteln. Nach wie vor sind aber wegen der gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise und den Problemen in den globalen Lieferketten deutliche Preissteigerungen bei den investiven Vorhaben zu verzeichnen“, fasste Sylvia M. Felder die Lage der Kommunen zusammen.
Nach den Ergebnissen der jüngsten Steuerschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Mai 2024 würden sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der bis dahin in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen schlechter, als noch in der Schätzung im November 2023 erwartet, entwickeln. Die Steuereinnahmen von 2024 bis einschließlich 2028 sollen im Vergleich zu der Schätzung aus dem vergangenen November insgesamt durchschnittlich um rund 16,0 Milliarden Euro pro Jahr geringer ausfallen. Bezogen auf die Kommunen werde erwartet, dass die Steuereinnahmen um durchschnittlich rund 1,2 Milliarden Euro jährlich niedriger liegen.
Die geförderten Einzelmaßnahmen sind der angehängten Liste zu entnehmen.
Hiervon entfallen auf die Gemeinden im Landkreis
Landkreis | Investitionshilfen |
---|---|
Calw | 570.000 € |
Enzkreis | 20.000 € |
Freundenstadt | 1.200.000 € |
Karlsruhe | 1.270.000 € |
Neckar-Odenwald-Kreis | 2.968.000 € |
Rastatt | 222.000 € |
Rhein-Neckar-Kreis | 830.000 € |
gesamt | 7.080.000 € |
Was ist der Ausgleichstock?
Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 140 Millionen Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.
Übersicht Verteilung Ausgleichstock 1. Verteilungsrunde 2024 (pdf, 135 KB)