Unter dem Vorsitz von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat der Verteilungsausschuss für den Ausgleichstock beim Regierungspräsidium Freiburg (RP) am Mittwoch 25,9 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden verteilt. Das Land unterstützt damit insgesamt 91 Vorhaben im Regierungsbezirk Freiburg. Schwerpunkte in diesem Jahr sind Kinderbetreuung und Schulen sowie die dringende Sanierung von Straßen und Brücken.
Wie das RP mitteilt, sind rund ein Drittel der Gemeinden des Regierungsbezirks bei wichtigen Investitionen auf die Mittel des Ausgleichstocks angewiesen. Die Entscheidung des Verteilungsausschusses über die Ausgleichstockmittel werde deshalb von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mit Spannung erwartet.
„Mit den Mitteln des Ausgleichstocks tragen wir insbesondere in den struk-turschwachen ländlichen Gebieten zu einer Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bei. Ziel ist es, Standortnachteile im ländlichen Raum gegenüber den wirtschaftsstarken Regionen zu verringern“, erklärte Regierungspräsidentin Schäfer. Mit elf Millionen Euro und somit 42 Prozent aller Fördermittel fließt ein wesentlicher Teil der Mittel in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Der auf die Kinderbetreuung entfallende Teilbetrag von 5,9 Millionen Euro stellt im langjährigen Vergleich einer der höchsten Förderbeträge in diesem Bereich dar. Neben der Ganztagesbetreuung werden auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Schulen und Kindergärten gefördert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in diesem Jahr in der dringenden Sanierung von Gemeindestraßen und -brücken sowie der Ersatzbeschaffung für Kommunalfahrzeuge, die vor allem in den höhergelegenen Kommunen für den Winterdienst benötigt werden. Auf diesen Förderbereich entfallen 4,6 Millionen Euro. Damit leistet der Ausgleichstock einen wichtigen Beitrag zur Instandhaltung einer funktionsfähigen Verkehrsinfrastruktur. Weitere Investitionshilfen fließen in die Sanierung von Rathäusern, Sportstätten und Mehrzweckhallen.
Allerdings gehen auch in diesem Jahr nicht alle Förderwünsche der Gemeinden in Erfüllung, heißt es aus dem RP. Beantragt wurden insgesamt 63 Millionen Euro. Bewilligt wurden am Mittwoch 25,9 Millionen Euro. Voraussetzung für eine Ausgleichstockförderung ist eine angemessene, sparsame und wirtschaftliche Planung des Vorhabens. Neben der Finanzierung des Vorhabens müssen die Gemeinden nachweisen, dass sie auch die Folgekosten der Einrichtungen tragen können.
Über die Bewilligung der Ausgleichstockmittel entscheidet jährlich ein Verteilungsausschuss, der aus drei Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände sowie zwei Vertreterinnen und Vertretern des Regierungspräsidiums besteht.