Pressemitteilung

Ausgleichstock: Regierungspräsidium vergibt in erster Verteilungsrunde rund 6,4 Millionen Euro an 32 Gemeinden

Förderungsschwerpunkte sind Straßen und Verkehrseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen

Waage vor blauem Hintergrund

Am 22. Juni 2021 fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die erste Verteilungsrunde des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Programmjahr 2021 statt.

In der ersten Verteilungsrunde bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen von insgesamt rund 6,4 Millionen Euro an 32 Gemeinden. Damit werden 35 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 39 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder der Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.

Die Förderschwerpunkte liegen mit einem Gesamtbetrag von etwa 1,6 Millionen Euro bei Straßen und Verkehrseinrichtungen, gefolgt von öffentlichen Einrichtungen wie Mehrzweckhallen und kommunalen Bauhöfen mit einem Bewilligungsvolumen von rund 1,2 Millionen Euro sowie für Kindergärten in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro.

Zu Beginn der Sitzung ging Regierungspräsidentin Felder zunächst auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein. Bei der jüngsten Steuerschätzung vom Mai 2021 habe der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ bis einschließlich 2025 in der Summe im Vergleich zur Schätzung im November 2020 höhere Steuereinnahmen prognostiziert. Nach der aktuellen Schätzung lägen die Steuereinnahmen von 2021 bis einschließlich 2025 im Vergleich zu den Annahmen aus November 2020 insgesamt um 10 Milliarden Euro höher. Grund hierfür sei die positive wirtschaftliche Entwicklung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2020 würden die Steuereinnahmen im Jahr 2021 um 2,7 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Für die Kommunen ergäben sich dabei Mindereinnahmen von lediglich 0,2 Milliarden Euro. Relativ stabile wirtschaftliche Verhältnisse der Kommunen führten dazu, dass es nicht zu einem spürbaren Einbruch bei der Investitionstätigkeit komme.

Die geförderten Einzelmaßnahmen sind der angehängten Liste zu entnehmen.

Hiervon entfallen auf die Gemeinden im Landkreis

Calw347.000 €
Freudenstadt870.000 €
Karlsruhe333.000 €
Neckar-Odenwald-Kreis1.754.000 €
Rastatt290.000 €
Rhein-Neckar-Kreis2.758.000 €
 6.352.000 €


Was ist der Ausgleichstock?

Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 97 Millionen Euro in den Fonds. Dieser Betrag wird auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Gemeinde ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock ersetzen fehlende Eigenmittel der Gemeinden. Sie können auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.

Anhang
Liste der geförderten Objekte (pdf, 30 KB)