Pressemitteilung

Ausgleichstock: Regierungspräsidium vergibt in zweiter Verteilungsrunde rund 17,7 Millionen Euro an 46 Gemeinden

Förderschwerpunkte sind Maßnahmen an Kindergärten sowie Maßnahmen und Beschaffungen im Bereich Feuerwehr

Waage vor blauem Hintergrund

Unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder fand Ende vergangener Woche (18. November 2021) die zweite Verteilungsrunde des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Programmjahr 2021 statt.

In der zweiten Verteilungsrunde bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen von insgesamt rund 17,7 Millionen Euro an 46 Gemeinden. Damit werden 57 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 92,7 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.

Förderschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von rund 6,5 Millionen Euro Maßnahmen an Kindergärten und Kindertagesstätten, gefolgt von Beschaffungen und Baumaßnahmen im Bereich der Feuerwehr mit circa 3,3 Millionen Euro und Straßenbaumaßnahmen mit rund 3 Millionen Euro. Die geförderten Einzelmaßnahmen sind der angehängten Liste zu entnehmen.

„In den beiden Verteilungsrunden des Jahres 2021 hat der Verteilungsausschuss Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock von insgesamt rund 24 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben. Mit diesen Zuweisungen ist ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 131 Millionen Euro verbunden“, resümierte Regierungspräsidentin Felder nach der Sitzung das Verteilungsjahr 2021.

Von den im Jahr 2021 insgesamt bewilligten Investitionshilfen entfallen auf die Gemeinden im Landkreis

Calw6.258.000 €
Enzkreis335.000 €
Freudenstadt1.500.000 €
Karlsruhe2.934.000 €
Neckar-Odenwald-Kreis3.572.000 €
Rastatt4.550.000 €
Rhein-Neckar-Kreis4.910.000 €
Summe:24.059.000 €

 

Was ist der Ausgleichstock?

Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen Euro in diesen Fonds. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.

Anhang
Liste der geförderten Vorhaben 2. Verteilungsrunde 2021 (pdf, 75 KB)