Pressemitteilung

Ausweisung der Saalbachniederung westlich von Bruchsal als Naturschutzgebiet

Großteil der Saalbachniederung vor Beginn des Verfahrens sichergestellt

 

Aktuelles Luftbild der Saalbachniederung

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant die Saalbachniederung westlich von Bruchsal als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die Vorbereitungen für das Verfahren befinden sich in den letzten Zügen.

Die geplante Ausweisung erfährt von den betroffenen Kommunen der Raumschaft eine überwältigende und einmütige Unterstützung. Gemeinsames Interesse mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe ist es, sogar den gesamten bislang unzerschnittenen Raum zwischen der Bundesautobahn 5 und der Schnellbahntrasse im Norden und Osten und der B 35 im Süden und Westen unter Naturschutz zu stellen. Die Gespräche des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit der Landesforstverwaltung über die Einbeziehung der großen Waldflächen am Rande der Saalbachniederung hierfür dauern jedoch noch an. Deshalb hat nun das Regierungspräsidium Karlsruhe den Offenlandbereich der Saalbachniederung schon einmal einstweilig sichergestellt.

Die einstweilige Sicherstellung ist eine Veränderungssperre, die schädliche Entwicklungen bis zur Ausweisung als Naturschutzgebiet verhindern soll. Dies betrifft zum Beispiel Nutzungsänderungen oder auch Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur oder Energieversorgung, die den Gebietscharakter verändern

oder/und dem geplanten Schutzzweck zuwiderlaufen würden. Die einstweilige Sicherstellung erlaubt es nun aber auch der Naturschutzverwaltung, einzelne Grundstücke bei vorliegendem Verkaufsinteresse anzukaufen oder das Vorkaufsrecht auszuüben und sie in eine der Gebietsentwicklung förderliche Naturschutzpflege aufzunehmen, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführt wird. Schutzzweck ist die Sicherung der wertvollen Grünland-, Gewässer- und Feuchtbereiche der Saalbachaue, einschließlich des Flachwasserkomplexes bei der Zwölfmorgenschleuse, der extensiv genutzten Ackerflächen, der Mosaike unterschiedlicher Lebensräume sowie Brachen und Saumstrukturen, insbesondere mit ihren Austauschbeziehungen zum Wald. Die Saalbachniederung ist ein einzigartiger und überregional äußerst bedeutsamer Rast- und Brutplatz der Vogelwelt und Lebensraum zahlreicher seltener und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Sie umfasst eine der größten noch zusammenhängenden Wiesenflächen der nordbadischen Rheinebene und stellt einen der letzten großen unzerschnittenen Landschaftsräume in dieser Region dar. Aus diesem Grund soll das Naturjuwel auch den höchsten Schutz als Naturschutzgebiet erlangen.

Die Sicherstellung umfasst räumlich den potentiell gefährdeten Bereich des Offenlands der Saalbachniederung und des Waldbereichs um den Kiessee Karlsdorf. Der Umfang der Sicherstellung und der geplante Schutzzweck kann der Sicherstellungsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe entnommen werden. Diese wurde heute im Gesetzblatt verkündet. Die Verordnung und das dazugehörige Kartenmaterial kann in den nächsten vierzehn Tagen im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe, eingesehen werden. Im Internet ist die Verordnung unter "Verordnungen zu Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten" einsehbar.

Die Verordnung tritt am Samstag, den 13. August 2022, in Kraft.