Das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Planfeststellungsbehörde hat am 20. Dezember 2024 den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumgehung Berghausen erlassen. Dieser wird nun veröffentlicht.
Die Planung zu einer Umgehung von Berghausen im Zuge der B 293 reicht zurück bis in die 1990er Jahre. Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 fand die Ortsumgehung als Vorhaben mit vordringlichem Bedarf Eingang in den Bedarfsplan zum geltenden Fernstraßenausbaugesetz.
Die bestehende B 293 verläuft direkt durch die Ortsmitte von Pfinztal-Berghausen. Ziel der Ortsumgehung ist es, die Ortsdurchfahrt von Berghausen vom Durchgangsverkehr zu entlasten und so die Situation der Anwohnenden zu verbessern. Die Ortsumgehung beginnt westlich der Ortslage bei der Einmündung der Weiherstraße in die Bundesstraße B 10. Die bestehende Einmündung wird zu einem Kreisverkehrsplatz mit zwei Bypässen umgebaut. Im weiteren Verlauf quert die Trasse die Bahnstrecke Karlsruhe – Pforzheim – Mühlacker sowie die Pfinz und verläuft dann in östlicher Richtung parallel zur Bahnlinie der Kraichgaubahn. Die vorhandenen Brückenbauwerke im Zuge der Weiherstraße über die Bahnlinie Karlsruhe – Pforzheim beziehungsweise über die Pfinz bleiben dabei erhalten und werden verbreitert. Die etwa 1,8 Kilometer lange Ortsumgehung endet nördlich von Berghausen circa 400 Meter nach der Ortslage mit dem Anschluss an die bestehende B 293.
Zum Schutz der Anwohner sind umfassende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Dies beinhaltet Lärmschutzwände und -wälle sowie lärmarme Fahrbahnbeläge. Im Zuge des Verfahrens wurden auch Anregungen von Einwendern und Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet. Dies betraf insbesondere Anpassungen am Wegenetz für eine bessere Verkehrsführung und eine Verbesserung des Lärmschutzes. Teil des Vorhabens sind zudem umfangreiche landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen werden in der Zeit vom 28. Januar bis 10. Februar 2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter Straßen veröffentlicht: Planfeststellungsbeschlüsse
Diese Veröffentlichung ersetzt die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in der Gemeinde.
Die Veröffentlichung wird auch in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.