Pressemitteilung

B 38a: Brücke über den Rangierbahnhof Mannheim

Änderung der Verkehrsführung für den zweiten Bauabschnitt ab dem 1. Juni 2024

 

Einzelne Absturzsicherung mit 5 Bakenleuchten gelb-orange, Fußplatten, Schild Baustelle, Schild Umleitung rechtsweisend auf Pfosten steht daneben und Verkehrshütchen Pylone - freigestellt

Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe werden an der Brücke über den Rangierbahnhof Mannheim seit dem 7. Mai 2024 vier Fahrbahnübergangskonstruktionen ausgetauscht (Pressemitteilung vom 2. Mai 2024). Die vier Übergangskonstruktionen verbinden die Brücke, die aus zwei getrennten Überbauten besteht, an den jeweiligen Enden mit der Fahrbahn der B 38a. Es handelt sich dabei um Stahlkonstruktionen, die das Ausdehnen der Brücke bei Wärme und das Zusammenziehen der Stahlbetonkonstruktion bei Kälte gewährleisten. Die Übergangskonstruktionen sind in die Jahre gekommen und stark beschädigt. Aus diesem Grund wurde bereits im letzten Jahr eine Notsanierung durchgeführt (Pressemitteilung vom 26. Januar 2023). Seitdem ist die zulässige Geschwindigkeit im Bereich der Brücke auf 50 Stundenkilometer beschränkt, um die Übergangskonstruktionen nicht weiter zu beschädigen. Der Austausch der Übergangskonstruktionen wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt.

Nach der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts wird ab dem 1. Juni 2024, 21:00 Uhr, die Verkehrsführung für die nun anstehenden Arbeiten im zweiten Bauabschnitt geändert: Ab dann wird der Brückenüberbau in Fahrtrichtung Feudenheim wieder für den Verkehr freigegeben und stattdessen der Überbau in Richtung Neckarau voll gesperrt. Der Verkehr kann jedoch während der Bauarbeiten – so, wie man es auch von Autobahnbaustellen kennt –  jeweils einspurig in beide Fahrtrichtungen über den im ersten Bauabschnitt fertiggestellten Brückenüberbau fließen.

Voll gesperrt und nicht befahrbar ist während des zweiten Bauabschnitts lediglich die Ausfahrt zum Gewerbegebiet Mallau (Mallaustraße) ab dem 2. Juni 2024. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Die bisher gesperrte Zufahrtsrampe vom Gewerbegebiet Mallau zur B 38a wird ab dem 2. Juni 2024 wieder befahrbar sein.

Um die Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Sperrung so kurz wie möglich zu halten, erfolgen die Arbeiten an zwei Übergangskonstruktionen nahezu parallel und teilweise im Zweischichtbetrieb.

Die Baukosten belaufen sich auf rund 1,3 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.

Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen in Baden-Württemberg sind unter VerkehrsInfo BW und in der VerkehrsInfo BW - App zu finden.