Pressemitteilung

B 500, Radweg von der Staustufe nach Iffezheim, Planungsabschnitt Baggerseebrücke bis Sandbachbrücke

Planfeststellungsbehörde führt Scoping-Verfahren durch

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant im Bereich des grenznahen Radwegenetzes den Bau zweier Fahrradbrücken, um die K 3758 an der Staustufe Iffezheim mit dem Radweg entlang des Sandbachs zu verbinden. Derzeit werden die Radfahrer auf der B 500 über die Baggerseebrücke und die Sandbachbrücke gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr geführt. Künftig sollen die Radfahrer auf einem separaten Radweg geführt werden.

Der geplante Radweg soll 2,5 Meter breit sein und an eine ebenfalls geplante Unterführung an der Staustufe Iffezheim angebunden werden. Der Radweg ist als einseitiger Radweg auf einer Länge von 600 Meter geplant. Zwischen der geplanten Unterführung und dem Radweg am Sandbach verfügt die B 500 über Standstreifen, so dass Änderungen der Fahrbahnmarkierungen und Leiteinrichtungen ausreichen, um dort einen 2,5 Meter breiten Radweg herzustellen. Auf der Baggerseebrücke und auch auf der Sandbachbrücke ist die Fahrbahn jedoch zu schmal, um einen Radweg abzugrenzen. Eine Verbreiterung der Brücken scheidet aus statischen Gründen aus. Es ist daher der Neubau von zwei (Radweg-)Brücken beabsichtigt, die nördlich der bestehenden Brücken verlaufen sollen.

Hierzu wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe nun ein Scoping-Verfahren durchgeführt.

Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Aber auch darüber hinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) wird zur weitest möglichen Reduzierung von Gesundheitsgefahren auf die Durchführung eines Besprechungstermins verzichtet. Stattdessen wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.

Neben den betroffenen Fachbehörden, anerkannten Naturschutzvereinigungen und sonstigen Vereinigungen ist dabei auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 15. August 2021 bei der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe per Brief an Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an poststelle@rpk.bwl.de eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Scoping-Verfahren „B 500 – Radweg von der Staustufe nach Iffezheim, Planungsabschnitt Baggerseebrücke bis Sandbachbrücke“ sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter "Aktuelle Scopingverfahren" zu finden.

Ausführliche Vorstellung des Projekts