Die Landesregierung hat am Dienstag (3. Juni) den Weg für eine Regelung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen freigemacht. Mit der Änderung des Schulgesetzes stärkt das Land die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten der Schulen und schafft zugleich die rechtliche Grundlage für altersgerechte, verbindliche Nutzungsbeschränkungen mobiler Endgeräte wie Handys und Smartwatches. Den Schulen werden Empfehlungen zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in die Erarbeitung der Regeln zur Verfügung gestellt. Musterregelungen und weitere Materialien zur Medienbildung erleichtern es Schulen, sich breit anerkannte und auf die örtlichen Verhältnisse angepasste Regelungen zu geben.
Mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 03.06.2025