Pressemitteilung

Bundesregierung beschließt neue Coronavirus-Einreiseverordnung

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder begrüßt die neuen Regelungen und ruft gleichzeitig zu Vorsicht auf: „Für ein gemeinsames Europa vernünftig und solidarisch handeln“

 

Europäische, französische, schweizer und deutsche Flagge

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai 2021 eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung verabschiedet, die bereits gestern, 13. Mai 2021, in Kraft getreten ist. Die Quarantänepflicht nach Einreise wird damit bundeseinheitlich geregelt, so auch die 24-Stundenregel: Für Personen, die sich nur bis 24 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder sich vor Einreise weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, entfallen ab sofort die Anmelde- und Quarantänepflichten. Es besteht jedoch weiterhin die Pflicht zur Erbringung eines negativen Test-, Genesenen- oder Impfnachweises.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder begrüßt die Aufnahme der 24-Stunden-Ausnahmeregelung in die Bundesverordnung: „Wir wollen, dass die Grenzen zu Frankreich weiterhin offenbleiben und freuen uns, dass wieder ein wenig Normalität in unseren gemeinsamen Lebensraum zurückkehrt.“

Felder appelliert dennoch an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin die AHA-Regeln einzuhalten und während des aktuellen Lockdowns auf nicht notwendige Fahrten in das Elsass zu verzichten. „Um eine Ausbreitung des Corona-Infektionsgeschehens über die Grenzen hinweg zu verhindern, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, bei den im Rahmen der 24-Stunden-Ausnahmeregel bestehenden Möglichkeiten, die weiterhin geltenden Testpflichten zu beachten und von Freizeitaktivitäten in Frankreich in den kommenden Wochen zum Schutz der Gesundheit der Menschen abzusehen.“

Sie hebt hervor, dass bei Einreise nach Frankreich und bei Überschreitung eines 30 Kilometer-Radius nach wie vor eine PCR-Testpflicht besteht, selbst wenn der Aufenthalt in Frankreich kürzer als 24 Stunden beträgt.

„Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Um die hohen Corona-Infektionszahlen zu senken, müssen wir in den nächsten Wochen vernünftig und solidarisch handeln – ganz im Sinne eines gemeinsamen Europas. Jede Einzelne und jeder Einzelne kann dazu beitragen, das Virus zu stoppen und damit Menschenleben zu retten“, so die Regierungspräsidentin.

Nähere Informationen zur neuen Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ sowie des Netzwerks der Informations- und Beratungsstellen für grenzüberschreitende Fragen am Oberrhein https://www.infobest.eu/de.

Tagesaktuelle Informationenzur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten finden sich unter: https://www.rki.de/risiko-gebiete.

Information zur Anerkennung von diagnostischen Testsauf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland: https://www.rki.de/covid-19-tests.