Aktuelle Meldung

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung für das Schuljahr 2021/2022

Schülerinnen und Schüler während einer Prüfung im Klassenraum

Die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums vom 12. Oktober 2021 wird gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes notverkündet. Sie gilt mit Wirkung vom 13. September 2021 und regelt u.a. die Leistungsfeststellung der Schulen, die Durchführung der Abschlussprüfungen, die Versetzungsentscheidungen, die Beratungen schulischer Gremien sowie die Lehrkräfteausbildung und -prüfung im Schuljahr 2021/2022. Gleichzeitig tritt die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2020/2021 vom 22. März 2021 außer Kraft.

Zur Verordnung beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg