Aktuelle Meldung

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung für das Schuljahr 2022/2023

Schülerinnen und Schüler während einer Prüfung im Klassenraum

Die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums vom 5. September 2022 gilt mit Wirkung vom 12. September 2022. Gleichzeitig tritt die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2021/2022 vom 12. Oktober 2021 (GBl. S. 856), die zuletzt durch Verordnung vom 8. März 2022 (GBl. S. 181) geändert worden ist, außer Kraft. Die Prüfungsverordnung regelt u.a. die Leistungsfeststellung der Schulen, die Durchführung der Abschlussprüfungen, die Versetzungsentscheidungen, die Beratungen schulischer Gremien sowie die Lehrkräfteausbildung und -prüfung im Schuljahr 2022/2023.

Mehr in der Meldung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg