Pressemitteilung

Einer der größten noch unzerschnittenen Naturräume in der nordbadischen Rheinebene wurde unter Schutz gestellt

Saalbachniederung westlich von Bruchsal als Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet ausgewiesen

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder (Karlsruhe) und Regierungspräsident Carsten Gabbert (Freiburg) haben heute, 31. Juli 2024, gemeinsam die neue Verordnung für das kombinierte Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet Saalbachniederung unterzeichnet. Mit dabei waren die Bruchsaler Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick sowie die Bürgermeister der Gemeinden Karlsdorf-Neuthard, Graben-Neudorf, Waghäusel und Hambrücken, die die besondere Bedeutung der Saalbachniederung für die lokale Bevölkerung betonten. Unzerschnittene Räume sind in der dicht besiedelten Rheinebene selten. Daher kommt den letzten dieser Räume ein besonderer Schutz zu.

Neben den Kommunen waren auch Vertreterinnen und Vertreter des NABU bei der Unterzeichnung dabei. Der 1. Vorsitzende des NABU Hambrücken, Herr Franz Debatin, hatte bereits 1986 eine Initiative zur Rettung der Saalbachwiesen gegründet und setzt sich mit Unterstützung des Landesverbandes schon seit Jahrzehnten für den Schutz und die Renaturierung der Saalbachniederung ein. Der Vertreter des Landesverbands Thomas Hoffmann freute sich über den Abschluss der Schutzgebietsausweisung und hob vor allem die überregionale Bedeutung der Flachgewässer für zahlreiche gefährdete Vogelarten hervor.

Mit der Saalbachniederung als Gemeinschaftsprojekt der höheren Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe und der höheren Forstbehörde im Regierungspräsidium Freiburg werden nun insgesamt 1.250 Hektar Wälder, Wiesen und Feuchtbiotope unter Schutz gestellt. Das Offenland am Saalbach umfasst hierbei das größte zusammenhängende Wiesengebiet in der nordbadischen Rheinebene. Als Lebensraum für nicht weniger als 360 Arten der Roten Liste Baden-Württembergs und als überregional bedeutsamer Brut- und Rastplatz für gefährdete, teils vom Aussterben bedrohte Vogelarten, ist die Saalbachniederung eine naturschutzfachliche Besonderheit mit herausragender Bedeutung für den Artenschutz im Land.

Historischer Hintergrund der Saalbachniederung

Bis in die 1970er Jahre war das Offenland der Saalbachniederung eine durch Wiesenwässerung geprägte Aueund damit ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Nach Aufgabe der Wiesenwässerung im Jahr 1972 wurden die Wiesen verstärkt zu Ackerland umgebrochen, sodass bis Mitte der 1980er Jahre 90 Prozent der ehemals vorhandenen Wiesen verschwunden waren. Dank der seit beinahe vier Jahrzehnten von Naturschutzverbänden, der Naturschutzverwaltung sowie den umliegenden Gemeinden getragenen Initiative zur Rettung der Saalbachwiesen ist inzwischen wieder ein außergewöhnlicher Lebensraum mit herausragender Artenvielfalt entstanden. Entsprechend dieser besonderen Bedeutung wird das seit 1989 als Landschaftsschutzgebiet geschützte Offenland nun durch die neue Verordnung zum Naturschutzgebiet erklärt, um das Gebiet auf diese Weise besser und umfassend zu schützen sowie weiter zu entwickeln. Auch ein Teil des umgebenden Waldes wurde aufgrund seiner herausragenden Bedeutung mit seinen zahlreichen, seltenen und naturnahen Waldgesellschaften und Waldbiotopen bereits 1999 seitens der Forstdirektion Karlsruhe als Waldschutzgebiet „Schonwald Saalbachniederung“ ausgewiesen. Dieser Schonwald soll nun im Westen erweitert werden, um das Naturschutzgebiet zu umschließen.

Warum ein kombiniertes Natur- und Waldschutzgebiet?

Das Naturschutzgebiet wird mit dem Waldschutzgebiet um die angrenzenden hochwertigen Waldbereiche „Lußhardt“ und „Kammerforst“ ergänzt. Das Zusammentreffen der Waldbereiche mit den Flächen des Offenlands ohne zerschneidende Elemente stellt eine Seltenheit dar und ist für viele Tierarten, wie etwa Fledermäuse, von besonderer Bedeutung. Diese Austauschbeziehungen sollen durch die gemeinsame Unterschutzstellung und eine aufeinander abgestimmte Pflege von Offenland und Wald weiter gefördert werden.

Warum noch ein Landschaftsschutzgebiet?

Vervollständigt wird das kombinierte Schutzgebiet durch das Landschaftsschutzgebiet, das das Naturschutzgebiet umschließt. Aufgrund der einbezogenen Waldbereiche sowie der vielfältigen, kleinparzellierten Kulturlandschaft mit Wiesen, Äckern, Gewässern und Säumen trägt es im Verbund zur Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt bei. Die hier vorgefundenen Streuobstwiesen beherbergen zudem eine Vielzahl bedrohter Tierarten. Darüber hinaus stellen die Flächen als ökologischer Ergänzungsraum für das umschlossene Naturschutzgebiet eine wichtige Pufferzone dar und stehen mit diesem in intensiven Austauschbeziehungen.

Der lange Weg zur Schutzgebietsverordnung

Die Vorbereitungen der Unterschutzstellung begannen bereits im Jahre 2016, als der Untersuchungsraum mit den gebietsbetroffenen Kommunen abgestimmt wurde. Dies leitete die mehrjährige Erhebung des Arten- und Biotopinventars ein. Nach Klärung, wie die angrenzenden Wälder in das kombinierte Schutzgebiet einbezogen werden, startete das Verordnungsverfahren mit der Anhörung der Träger öffentlicher Belange ab August 2023. Darüber hinaus hatten während der Offenlage der Verfahrensunterlagen im September und Oktober 2023 alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich am Verfahren zum Erlass der Rechtsverordnung zu beteiligen. Die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden von den Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg sorgfältig ausgewertet, beantwortet und soweit möglich berücksichtigt, bevor das Schutzgebiet nun ausgewiesen wurde.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Ausweisung der Saalbachniederung als Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet sind auf den Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden.


Gruppenbild v.l.n.r.: Daniel Raddatz (Regierungspräsidium Karlsruhe), Oberbürgermeister Thomas Deuschle (Waghäusel), Bertold Hambsch (Bruchsal), Tobias Korta (Regierungspräsidium Karlsruhe), Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick (Bruchsal), Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder (Karlsruhe), Franz Debatin (NABU Hambrücken), Bürgermeister Christian Eheim (Graben-Neudorf), Bürgermeister Dr. Marc Wagner (Hambrücken), Regierungspräsident Carsten Gabbert (Freiburg), Bürgermeister Sven Weigt (Karlsdorf-Neuthard), Susanne Diebold (Regierungspräsidium Karlsruhe)