Pressemitteilung

Ertüchtigung Uferstützmauer Wildbader Straße Neuenbürg

Vorgefundenes Fundament der Bestandsmauer erfordert Umplanung: bauzeitliche Auswirkungen noch nicht absehbar

 

Im Auftrag des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG) werden seit dem 6. Mai 2024 an der Wildbader Straße in Neuenbürg Sanierungsarbeiten an einem rund 270 Meter langen Abschnitt der Hochwasserschutzmauer an der Enz durchgeführt (Pressemitteilung 25. März 2024).

Während der Arbeiten wurde nun festgestellt, dass das Fundament der Bestandsmauer anders ausgebildet ist als angenommen. Die Arbeiten an der Mauer mussten daher unterbrochen werden, um zunächst die Sanierungsplanung entsprechend anzupassen.

Im Rahmen der Sanierungsarbeiten wurden in den vergangenen Wochen zwei Erkundungsschürfe am wasserseitigen Mauerfuß durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, ähnlich wie im Fall der Sanierung der nahegelegenen Hirschbrücke (Pressemitteilung 9. Juli 2024), dass das Fundament der Bestandsmauer schwächer ausgebildet ist als in den Bestandunterlagen aus den 1930er und 1990er Jahre dargestellt.

Die aktuelle Sanierungsplanung sieht eine durch Mikropfähle rückverankerte Vorsatzschale vor. Aufgrund der vorgefundenen geringen Tiefe des Fundaments kann diese Planung an der bestehenden Hochwasserschutzmauer nicht wie vorgesehen umgesetzt werden und muss zunächst überarbeitet werden, bevor die Arbeiten fortgesetzt werden können. Der LBG hat hierfür bereits den entsprechenden Auftrag erteilt. Die beteiligten Fachplaner, der Prüfingenieur, die ausführenden Baufirmen und das Regierungspräsidium sind in enger Abstimmung zwecks der Erarbeitung eines neuen Sanierungskonzeptes. Zum heutigen Zeitpunkt liegt bereits eine angepasste Planungsvariante vor, die nun von allen Beteiligten konkretisiert werden muss. Nach heutigem Kenntnisstand ist jedoch noch nicht absehbar, welche bauzeitlichen Auswirkungen die Umplanung haben wird.

Die halbseitige Sperrung der Wildbader Straße soll zunächst beibehalten werden, um fehlende erforderliche Arbeiten sowie weitere Erkundungsbohrungen an der Mauer durchführen zu können. Im Anschluss daran wird in Abhängigkeit des weiteren Zeitplans geprüft, inwieweit eine temporäre Rücknahme der Straßensperrung möglich ist.

Sobald gesicherte Daten zum weiteren Bauablauf und dem zeitlichen Rahmen vorliegen, wird das Regierungspräsidium erneut informieren.