Pressemitteilung

Feuerwehrförderung 2021: Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe werden mit rund 11,6 Millionen Euro gefördert

Feuerwehrwagen

In diesem Jahr können für die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe rund 9,1 Millionen Euro als Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,5 Millionen Euro als Pauschalförderung bewilligt werden. Wie im Vorjahr liegen die Investitionsschwerpunkte in der Beschaffung neuer Fahrzeuge und dem Bau von Feuerwehrhäusern. „Mit der diesjährigen Feuerwehrförderung können Ausstattung und Unterbringung der Feuerwehren weiter optimiert und damit die Feuerwehren in der Fläche nachhaltig gestärkt werden“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Gemeinden für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr zuständig. Das Land unterstützt die Gemeinden bei dieser wichtigen Aufgabe mit der Zuweisung von Fördermitteln in Höhe von 7.058.440 Euro an die Landratsämter, die als Bewilligungsstellen für die kreisangehörigen Gemeinden zuständig sind. Vorab durch die Landratsämter erstellte und mit dem Regierungspräsidium abgestimmte Prioritätenlisten dienen hierbei als Verteilungsgrundlage. Außerdem fördert das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bewilligungsstelle im aktuellen Haushaltsjahr Investitionsmaßnahmen der Stadt- und Landkreise im Umfang von insgesamt 2.017.600 Euro.

Erfreulicherweise können alle in diesem Jahr gestellten Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, bewilligt werden. Im Einzelnen werden die nachstehend aufgeführten Maßnahmen gefördert:

  • 27 Löschfahrzeuge
  • 7 Drehleitern
  • 12 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
  • 1 Einsatzleitwagen
  • 13 Mannschaftstransportwagen
  • 7 Abrollbehälter
  • 13 Netzersatzanlagen (Stromerzeuger)
  • 1 Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt
  • 11 Neubauten oder Erweiterungen / Umbauten von Feuerwehrhäusern
  • 13 Alarmierungseinrichtungen
  • 785 Digitale Funkgeräte.

Gemeinden mit einer Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr können im Rahmen der Projektförderung alternativ zur Förderung von Einzelmaßnahmen einen jährlichen Pauschalbetrag von 1.000 Euro für jeden Angehörigen der Einsatzabteilung beantragen. So erhielten drei Gemeinden eine Gesamtförderung von 646.000 Euro, die diesen für Beschaffungsmaßnahmen zur Verfügung steht.

Zusätzlich zur Projektförderung beträgt die Summe der für jeden Angehörigen der Einsatzabteilungen und Abteilungen der Jugendfeuerwehr gewährten Pauschalförderung dieses Jahr insgesamt 2,5 Millionen Euro. Diese pauschalierte Förderung umfasst unter anderem Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten.

Hintergrundinformationen

Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden für die Feuerwehr und den vorbeugenden Brandschutz zu verwenden. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.

Im aktuellen Jahr unterstützt das Land Baden-Württemberg Investitionen der Feuerwehren in Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser im Umfang von rund 32,6 Millionen Euro. Damit können alle von den Städten, Gemeinden und Landkreisen gestellten Anträge, die den Kriterien der Förderrichtlinie (VwV Z-Feu) entsprechen, gefördert werden. Hinzu kommen nochmals 11,6 Millionen Euro als pauschale Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in den Gemeinden sowie für die Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist Bewilligungsstelle für die Förderanträge der Stadt- und Landkreise und wird nun sukzessive die diesjährigen Bescheide an die Stadtkreise und Landratsämter ausstellen.

Anhang
Anhang 1: Überblick über die Feuerwehrförderung im Regierungsbezirk Karlsruhe 2021 (pdf, 192 KB)
Anhang 2: Übersicht der Projekte, bei denen die Zuwendung direkt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgt (pdf, 199 KB)