Mit Blick auf die möglicherweise unsichere Corona-Lage im Herbst gestattet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, über die reguläre Antragsfrist 01.07. hinaus zusätzliche Anträge für das Förderprogramm „Kulturelle Aktivitäten in Bibliotheken im Ländlichen Raum“ anzunehmen und zu bewilligen, so lange Mittel vorhanden sind.
Antragsberechtigte Kommunen (Konditionen siehe unten), die für 2022 noch nicht das Zuwendungsmaximum von EUR 2.500 erreicht haben, können bis einschließlich 15.10.2022 gerne noch zusätzliche Anträge für Veranstaltungen im zweiten Halbjahr einreichen.
Förderfähig sind alle Veranstaltungen, auch innovative Veranstaltungsformen, Open-Air-Programme oder Online-Formate, die den Zuwendungszweck „Förderung der Literatur oder der Lese- und Medienkompetenz“ erfüllen.
Die Fachstelle steht unter fachstelle@rpk.bwl.de bei Bedarf gerne für Fragen zum Antragsverfahren zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Förderung kultureller Aktivitäten in Bibliotheken im Ländlichen Raum
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen am Regierungspräsidium Karlsruhe