Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten in diesem Jahr rund 15,3 Millionen Euro an Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,7 Millionen Euro als Pauschalförderung. Im Vergleich zu den Vorjahren kommen den Kommunen damit besonders hohe Zuwendungen zugute. Im Jahr 2025 liegen die Investitionsschwerpunkte erneut bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge und dem Bau von Feuerwehrhäusern.
„Es ist uns sehr wichtig, die Kommunen bei ihrer Aufgabe zur Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung ihrer Feuerwehren zu unterstützen. Zeitgemäße Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser gewährleisten nicht nur die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger in Notlagen, sondern sind auch eine Wertschätzung der überwiegend ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.
Dem Land Baden-Württemberg obliegt es im Rahmen der Feuerwehrförderung, die Gemeinden mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Da die Gemeinden im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr selbst zuständig sind, handelt es sich hierbei jedoch nur um ergänzende Zuwendungen, die zu dem in der Regel größeren kommunalen Eigenanteil gewährt werden.
Im aktuellen Haushaltsjahr kann das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bewilligungsstelle Investitionsmaßnahmen der Stadt- und Landkreise mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 2.465.783 Euro fördern. Für Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden ist die zuständige Bewilligungsstelle das jeweilige Landratsamt. Die Verteilung und Zuweisung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt durch das Regierungspräsidium auf Grundlage der im Vorfeld mit den Landratsämtern abgestimmten Prioritätenlisten. Nach erfolgter Mittelzuweisung erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden. Die Mittelzuweisung an die Landratsämter beträgt in diesem Jahr 12.837.088 Euro.
Aufgrund der Erhöhung der Förderbeträge im Rahmen der Novellierung der Förderrichtlinie des Landes zum 1. Januar 2025 können nicht alle in diesem Jahr gestellten Zuwendungsanträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, berücksichtigt werden. Insgesamt erhalten die nachstehend aufgeführten Maßnahmen im Regierungsbezirk Karlsruhe eine Förderung:
32 | Löschfahrzeuge |
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6 | Drehleitern |
9 | Rüst- und Gerätewagen |
7 | Einsatzleitwagen |
1 | Abrollbehälter Wasser 8000 |
1 | Mobiler Großventilator-Raupe |
19 | Netzersatzanlagen (Stromerzeuger) |
1 | Hydraulischer Rettungssatz |
2 | Zusatzbeladung „Rollwagen“ |
1 | Drohne |
6 | Neubauten oder Erweiterungen / Umbauten von Feuerwehrhäusern |
1 | Er- und Einrichtung einer Schlauchwerkstatt |
2 | Er- und Einrichtung von Atemschutzwerkstätten |
1 | Ersatzbeschaffung der Einrichtung einer Integrierte Leitstelle |
1 | Schlauchpflegeanlage |
2 | digitale Alarmumsetzer |
23 | fest eingebaute Funkgeräte (Digitalfunk) |
2.151 | Handsprechfunkgeräte (Digitalfunk) |
Gemeinden mit einer Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr können im Rahmen der Projektförderung alternativ einen jährlichen Pauschalbetrag von 1.200 Euro für jeden Angehörigen dieser Einsatzabteilung beantragen. Zur Umsetzung von Beschaffungsmaßnahmen erhalten somit drei Berufsfeuerwehren eine Gesamtförderung von insgesamt 813.600 Euro.
Darüber hinaus beläuft sich die Summe der für jeden Angehörigen der Einsatzabteilungen und der Jugendfeuerwehr gewährten Pauschalförderung in diesem Jahr auf insgesamt 2,7 Millionen Euro. Diese pauschalierte Förderung umfasst unter anderem Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie für den Betrieb von Werkstätten.
Hintergrundinformationen:
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden für die Feuerwehr und den vorbeugenden Brandschutz zu verwenden. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen. Die Förderungen erfolgen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV).
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht der Feuerwehrförderung 2025 im Regierungsbezirk Karlsruhe
Anlage 2: Übersicht der Projekte 2025, bei denen die Zuwendung direkt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgt.