In den Abendstunden von Freitag auf Samstag haben in der vergangenen Woche die Fischereibehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe und die Wasserschutzpolizeistation Mannheim eine umfangreiche gemeinsame Kontrollaktion durchgeführt, an der auch die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der Pachtgemeinschaft Kurpfalz beteiligt waren. Insgesamt rund 40 Personen, eingeteilt in Kontrollgruppen zu Wasser und an Land, nahmen an der Großaktion an Gewässern in und um Mannheim teil. Die Fischereibehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe ist zuständig für die Fischereiaufsicht und wird bei dieser hoheitlichen Aufgabe an Rhein und Neckar maßgeblich durch die Wasserschutzpolizei unterstützt.
„In Mannheim haben wir einen Hotspot der Angelfischerei“, sagt Frank Hartmann, der verantwortliche Leiter der Fischereibehörde und Initiator der Großaktion. An Rhein und Neckar lösen jährlich etwa 4000 Personen einen Erlaubnisschein zum Angeln. Die Fischereiaufsicht stellt mit ihren Kontrollen sicher, dass die Vorgaben des Fischereirechts eingehalten werden. Rechtliche Einschränkungen dienen vor allem der Schonung schützenswerter Fischarten und dem Schutz des Bestands vor Überfischung.
„Uns geht es darum, möglichst viele Anglerinnen und Angler im Gespräch von den erforderlichen Regeln zu überzeugen“, bekräftigt Florian Erfurth von der Wasserschutzpolizei, der selbst Angler ist. „Das ist nachhaltig und in der Regel reichen bei kleineren Verstößen Aufklärung oder Verwarnungen aus.“ Im Falle von größeren oder wiederholten Verstößen sowie bei Uneinsichtigkeit wird jedoch eine Anzeige erforderlich. Die Bußgelder sind erheblich und können bis zu 5.000 Euro betragen. „Unsere Anglerinnen und Angler müssen wissen, dass eine Kontrolle jederzeit möglich sein kann. Wenn sie sich an die Regeln halten, ist das Angeln entspannter und macht mehr Spaß – das ist unser Ziel“, bestätigt Hartmann.
Zu den häufigsten Verstößen zählen die unerlaubte Nutzung zu vieler Fanggeräte, nicht mitgeführte Fischereipapiere oder die mangelhafte Beaufsichtigung der ausgelegten Angeln. Auch das Fischen in der Nähe von Fischpässen wird immer wieder geahndet. Die Fischereibehörde nimmt dennoch für den gesamten Regierungsbezirk im Jahr nur etwa 50 Anzeigen zu bußgeldbewehrten Verstößen entgegen. Das ist vergleichsweise wenig – und spricht sowohl für ein grundsätzlich korrektes Verhalten am Wasser als auch für die regelmäßigen behördlichen Kontrollen. „Die meisten Personen, die wir überprüfen, verhalten sich regelkonform und sind sehr kooperativ“, meint Erfurth von der Wasserschutzpolizei. Bei der Überwachung der Fischereirechte an Rhein und Neckar in Mannheim nimmt auch die Pachtgemeinschaft Kurpfalz eine wichtige Rolle ein, die mit einer großen Kontrollmannschaft regelmäßig ihre Pachtstrecke kontrolliert. „Hierbei ist es uns wichtig, die vielen gewissenhaften Anglerinnen und Angler vor den wenigen negativen Ausnahmen zu schützen“, sagt Lothar Ney, der Vorsitzende der Pachtgemeinschaft.
In den letzten Jahren beobachtet die Wasserschutzpolizei eine zunehmende Anzahl an Fällen sogenannter Fischwilderei – begangen durch Personen, die keinen Fischerei- und Erlaubnisschein besitzen und dennoch angeln. Fischwilderei ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Wer erwischt wird, wird von den Vollzugsorganen angezeigt – einen Ermessensspielraum haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure nicht. Zusätzlich zur Anzeige droht die Wegnahme der Fanggeräte.
Darüber hinaus prüft die Fischereiaufsicht auch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Anglerinnen und Angler besuchen einen umfangreichen Lehrgang, bei dem der tierschutzgerechte Umgang mit Fischen theoretisch und praktisch gelehrt wird. Dennoch scheinen einzelne Personen manchmal zu vergessen, dass sie es beim Angeln mit empfindsamen Lebewesen zu tun haben. „Der respektvolle und fachgerechte Umgang mit dem Fisch ist für uns oberstes Gebot“, bekräftigt Hartmann. „Bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht gibt es bei den Staatsanwaltschaften richtigerweise keine Toleranz“.
Schließlich prüfen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure auch die Fischereischeine auf Fälschungen. Immer wieder werden gefälschte Fischereischeine zu hohen Preisen im Internet angeboten. Davor wird strengstens gewarnt: Wer auf die Masche hereinfällt, kann sich zum einen wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung strafbar machen. Zum anderen wird beim Angeln mit einem gefälschten Schein auch der Tatbestand der Fischwilderei verwirklicht, da keine Angelberechtigung vorliegt. Einen regulären Fischereischein erhält man nur nach Besuch eines 32-stündigen anerkannten Vorbereitungslehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der staatlichen Fischerprüfung.
Spät am Abend wird der Großeinsatz beendet und die Einsatzkräfte versammeln sich nochmals im Posten der Wasserschutzpolizei. Insgesamt wurden 139 Personen kontrolliert. Bei der überwiegenden Mehrheit waren Papiere, Gerätschaften und Verhalten am Wasser in Ordnung. Für sieben Personen gab es eine mündliche Verwarnung und zwei Angler erhielten eine Anzeige. Fälschungen traten keine auf.
Mit der Aktion wurde das Ziel, Geschlossenheit und Präsenz der Vollzugsbehörden gemeinsam mit den ehrenamtlichen Kontrolleurinnen und Kontrolleuren am Fischwasser zu zeigen, erreicht – da sind sich Erfurth und Hartmann einig. Damit geht die Fischereiaufsicht wieder in den Routinebetrieb über, bis zur nächsten Großaktion. „Diese kommt möglicherweise schneller als viele meinen“, bekräftigen beide.