Die Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe wird am kommenden Mittwoch, 30. April 2025, den Planfeststellungsbeschluss für die Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt – Calw (4819) für den Streckenabschnitt „Im Hau“ erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss mit den Planungsunterlagen wird ab dem 2. Mai 2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht.
Nachdem der Eisenbahnbetrieb auf diesem Streckenabschnitt im Jahr 1988 eingestellt wurde, soll die Strecke zur Schaffung einer attraktiven ÖPNV-Anbindung an die Räume Stuttgart und Sindelfingen/Böblingen nun wieder reaktiviert werden. Der Landkreis Calw hat den Streckenabschnitt Weil der Stadt – Calw zum 1. Januar 1994 von der Deutschen Bundesbahn übernommen und strebt seitdem die Reaktivierung an. Bereits im Jahr 2013 begann hierzu die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Planfeststellung für den Streckenabschnitt „Im Hau“ wurde im Jahr 2016 beantragt. Damit besteht nun auch für den vorletzten Abschnitt der Strecke das Baurecht.
Das vorgesehene Verkehrsangebot der Hermann-Hesse-Bahn erstreckt sich über den Streckenabschnitt Weil der Stadt – Calw hinaus bis zum Bahnhof Renningen, wobei zwischen Renningen und Weil der Stadt die bestehende Infrastruktur der Deutschen Bahn AG genutzt werden soll. Ziel der Durchbindung bis Renningen ist die optimale Verknüpfung der
Hermann-Hesse-Bahn mit den Linien S6 und 60 der S-Bahn Stuttgart.
Der nun genehmigte Abschnitt erstreckt sich über die Gemeinde Althengstett und die
Gemeinde Calw. Er befindet sich zwischen den bebauten Bereichen von Althengstett und Calw-
Heumaden und verläuft östlich parallel der Bundesstraße B 295. Gegenstand der nun genehmigten Maßnahmen sind insbesondere die Veränderung der Stützmauern durch eine Übernetzung (bahnrechts), beziehungsweise die teilweise Herstellung einer Mauerwerksschale (bahnlinks) sowie die Reprofilierung der Gräben und der Neubau einer Rettungszufahrt.
Im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz sind umfangreiche Maßnahmen vorgesehen. Dies betrifft insbesondere die prioritären Lebensraumtypen Kalktuffquellen (LRT 7220) und den Steinkrebs. Bezüglich dieser beiden Arten war im Verfahren auch die Einholung einer Stellungnahme durch die EU-Kommission notwendig. Im Zuge des Verfahrens wurden auch Anregungen von Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet. Dies betraf insbesondere Anpassungen des Maßnahmenkonzepts zum Natur- und Artenschutz.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planungsunterlagen werden ab dem 2. bis 15. Mai 2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter Planfeststellungsbeschlüsse unter „Schienen“ veröffentlicht:
Die dortige Veröffentlichung ersetzt die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in den Gemeinden sowie die Zustellung oder Bekanntmachung des Beschlusses. Sie wird zusätzlich auch in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bekanntgemacht.