Aktuelle Meldung

Inklusion in Bibliotheken – Rechte und Pflichten. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und das Rechtsgutachten „UN-BRK kommunal“ zur kommunalen Bindung an Barrierefreiheit

Kontur von fünf gezeichnete Glühbirnen in einer Reihe auf schwarzem Hintergrund. Eine Glühbirne ist gelb ausgefüllt (leuchtet).

Montag, 07.07.2025, 10.00-12.00 Uhr,

Anmeldeschluss: 27.06.2025, 18.00 Uhr

Online-Fortbildung auf der Konferenzplattform Webex 

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird der European Accessibility Act (EAA), eine Richtlinie des Europäischen Parlaments, umgesetzt. Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und regelt u.a. Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen. Für Bibliotheken und Verlage sind hier vor allem Produkte mit digitaler Bedienung, wie E-Books und E-Book-Reader relevant.

Christiane Felsmann informiert über die neuen Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und erläutert rechtliche Anforderungen an Websites und Geräte: Dokumente, Informationen und online abrufbare Inhalte auf der Homepage einer Bibliothek oder Stadtverwaltung müssen für alle zugänglich – und dazu barrierefrei gestaltet sein. Dies schließt z.B. auch Katalogdaten oder die Nutzung von Selbstbedienungsterminals mit ein.

Wichtig für die Praxisumsetzung in Bibliotheken und Verwaltung sind dabei einerseits klare Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit, anderseits beispielsweise auch die Bereitstellung von Nutzungsinformationen in leichter Sprache.

Im zweiten Teil der Fortbildung stellt Sabrina Prem das Rechtsgutachten „UN-BRK kommunal“ vor.

Das Gutachten hat untersucht, ob und wie die Kommunen in Deutschland rechtlich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet sind, und kommt zum Schluss: „Bund, Länder und Kommunen [müssen] ihren Umsetzungsverpflichtungen anstandslos nachkommen. […] Auch auf kommunaler Ebene muss der Paradigmenwechsel von einer Fürsorgepolitik zu einer Politik der Inklusion und Selbstbestimmung vollständig vollzogen werden.“

Die Studie ist Teil des dreijährigen Forschungs- und Entwicklungsprojekts „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) durchgeführt.

Gegenstand des Projekts sind folgende Fragen:

  • Inwieweit planen Kommunen in Deutschland bereits systematisch die Schaffung inklusiver Gemeinwesen und die Umsetzung der UN-BRK?
  • Was sind förderliche Faktoren und Stolpersteine für solche Planungsprozesse?
  • Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für Kommunen in Bezug auf die Umsetzung der UN-BRK?

Referentinnen

Christiane Felsmann (Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen)

Sabrina Prem (Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte)

Zielgruppe

Die Infoveranstaltung richtet sich an Leitungen und Mitarbeitende aus öffentlichen Bibliotheken und Interessierte aus der Verwaltung.

Anmeldung

Zur Online-Anmeldung
Anmeldeschluss: 27.06.2025, 18.00 Uhr
(Nach Eingabe und Abschicken Ihrer Daten erhalten Sie direkt im Anschluss automatisch eine Anmeldebestätigung an Ihre angegebene Mailadresse. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an fachstelle@rpk.bwl.de.)

Den Webex-Link zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldeschluss rechtzeitig vorab per Mail.

Weitere Informationen:

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Rechtsgutachten: „UN-BRK kommunal“. Zur Wirkung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen

Text in Leichter Sprache: So müssen Städte und Gemeinden und Land-Kreise die UN-Behinderten-Rechts-Konvention beachten

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen

Deutsches Institut für Menschenrechte

Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen am Regierungspräsidium Karlsruhe