Pressemitteilung

Knotenpunkt L 560 / L 546 bei Neulußheim

Untersuchung von Ausbauvariante zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit

Das Regierungspräsidium Karlsruhe untersucht eine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes L 560/ L 546 zu erhöhen. Hintergrund sind die zukünftig zu erwartenden Verkehrsentwicklungen, insbesondere auch durch Großbaustellen auf den umliegenden Autobahnen.

In den vergangenen Monaten stand der Knotenpunkt wegen der angespannten Verkehrssituation an den Einmündungen entlang der L 560 (ehemalige B 36) bei Neulußheim im Fokus der Öffentlichkeit. Grund dafür waren hier verlaufende Umleitungen bedingt durch verschiedene umliegende Baustellen. Nachdem zur Beseitigung der Unfallhäufungsstellen im Frühjahr 2021 die Einmündungen signalisiert und durch das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises und die Straßenverkehrsbehörde Hockenheim Optimierungen an den Ampelanlagen durchgeführt wurden, hat sich zwischenzeitlich die Verkehrssituation verbessert.

Im Rahmen einer Besprechung mit den Bürgermeistern der Gemeinden Altlußheim und Neulußheim sowie den Mitgliedern der Verkehrsschaukommission, bestehend aus dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, dem Polizeipräsidium Mannheim und der Verkehrsbehörde der Stadt Hockenheim, hat nun das Regierungspräsidium Karlsruhe die Möglichkeit einer Nutzung der vorhandenen Gemeindestraße zwischen den Bahngleisen und der L 560 für einen teilplanfreien Knotenpunkt vorgestellt.

Neben der direkten Anbindung in Fahrtrichtung Karlsruhe könnten durch einen größeren Ausbau auch die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Mannheim abbiegen möchten, diese Verbindungsrampe nutzen. Die am Knotenpunkt neu eingerichtete Ampelanlage wäre bei dieser Variante nicht mehr erforderlich, da bei einem teilplanfreien Knotenpunkt keine Verkehrsströme die L 560 kreuzen müssten.

Die Beteiligten befürworteten diese Planungsüberlegungen, da hierdurch insbesondere auch künftige Mehrbelastungen aus Ausweichverkehren zwischen Karlsruhe und Mannheim besser bewältigt werden könnten.

Im Rahmen einer näheren Überprüfung werden nun, neben naturschutzfachlichen Gesichtspunkten, unter anderem die Frage des erforderlichen Grunderwerbs und der gegebenenfalls notwendige Ausbau der Einmündung an der K 4252 angegangen. Bis zu einem Baubeginn müssten dann noch die Entwurfsplanung, das Baurechtsverfahren und die Ausführungsplanung angefertigt, beziehungsweise durchgeführt werden. Zu einem Fertigstellungstermin kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.