Pressemitteilung

Krieg in der Ukraine

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder informierte über die aktuelle Situation im Ankunftszentrum Heidelberg

 

Blau-gelbe Flagge
Ein Mann und eine Frau, beide dunkel gekleidet und mit Mundschutz stehen vor einem Zebrastreifen.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder und Markus Rothfuß informierten heute, 2. März 2022, über die aktuelle Situation im Ankunftszentrum Heidelberg

Bei einem Pressetermin im Ankunftszentrum Heidelberg hat heute (2. März 2022) Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder zusammen mit dem Leiter des Ankunftszentrums, Markus Rothfuß, über die aktuelle Situation und den Prozess bei im Ankunftszentrum ankommenden Menschen aus der Ukraine informiert.

„Wir sind mit unseren Erstaufnahmeeinrichtungen und dem Ankunftszentrum ein Anlaufpunkt für diejenigen Menschen, die nicht bei Verwandten und Freunden unterkommen können“, so Felder. Da für Menschen aus der Ukraine in der Regel ein dreimonatiger Aufenthalt ohne Visum möglich ist, besteht für niemanden eine Verpflichtung sich bei Ankunft bei einer Behörde oder sogar Erstaufnahmeeinrichtung zu melden oder sogar ein Asylverfahren zu durchlaufen. „Wir können daher auch nicht einschätzen, ob, wann und wie viele Menschen Zuflucht in Erstaufnahmeeinrichtungen suchen und noch suchen werden, sind aber sehr gut darauf vorbereitet“, sagte die Regierungspräsidentin.

Markus Rothfuß berichtete, dass aktuell rund 40 Menschen aus der Ukraine im Ankunftszentrum untergebracht sind. Alle müssen die vorgeschriebene Quarantänezeit von 10 Tagen hier verbringen und werden dann innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Da ein Asylantrag für einen legalen Aufenthalt zunächst nicht erforderlich ist, könnten sie sich auch, sofern sie keine andere Unterbringungsmöglichkeit haben, direkt bei einem Stadt- oder Landkreis melden.

Damit unterscheidet sich die aktuelle Situation auch grundsätzlich von der Situation aus der Flüchtlingskrise vor sieben Jahren, in der die Menschen primär aus Drittstaaten kamen und daher für einen legalen Aufenthalt ein Asylverfahren durchlaufen mussten. In diesen Fällen ist die Erstaufnahmeeinrichtung als Anlaufstelle verpflichtend. Unabhängig hiervon bleibt selbstverständlich der grundgesetzlich geschützte Anspruch auf Asyl erhalten. Dieses Verfahren verläuft, sollte Asyl beansprucht werden, nach den geltenden Vorgaben.

Informationen zur Ukraine stellt das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg zur Verfügung.