Pressemitteilung

L 546 zwischen Neulußheim und Reilingen

Herstellung einer Querung für Fußgänger und Radfahrer und Erneuerung des parallel verlaufenden Landesradweges

 

Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird auf der L 546 zwischen Neulußheim und Reilingen im Zeitraum vom 11.10. bis 22.10.2021 eine Querung für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr herstellen sowie den parallel zur L 546 verlaufenden Landesradweg erneuern.

Die Landesstraße L 546 wird östlich von Neulußheim bei der Zufahrt zum Friedhof und dem gegenüberliegenden Wirtschaftsweg häufig von Fußgängern und Radfahrern überquert. Um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu erhöhen wird dort eine Querungshilfe als Mittelinsel mit einer Aufstellbreite von 2,50 Metern hergestellt. Die Querungshilfe kann ohne Verbreiterung der Straße errichtet werden, da auf die vorhandene Linksabbiegespur zum Wirtschaftsweg aufgrund der relativ geringen Frequentierung durch landwirtschaftlichen Verkehr verzichtet werden kann. Die Fahrstreifenbreite mit rund 3,25 Meter bleibt in beiden Fahrtrichtungen unverändert. Die Querungshilfe wird so angeordnet, dass das Linksabbiegen weiterhin möglich bleibt. Die Linksabbiegespur von Neulußheim kommend zum Friedhof bleibt ebenso unverändert bestehen.

Die Herstellung der Querungshilfe erfolgt unter Verkehr mittels halbseitiger Sperrung und Ampelregelung. Auch für die querenden Fußgänger und Radfahrer wird für die gesamte Bauzeit eine Ampelregelung eingerichtet. Im Zuge dieser Maßnahme wird außerdem der angrenzende Landesstraßenradweg in Teilbereichen auf insgesamt rund 600 Meter erneuert. Hier ist der Radweg sehr uneben und in schlechtem Zustand. Die Sanierung endet mit dem Radwegende bei den Tennisplätzen.

Für die Belastungen und Behinderungen bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App.