Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant ab dem 2. April 2024 die Sanierung der L 571 zwischen dem Knotenpunkt B 293 / L 571 und dem Zementwerk Wössingen auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern. In diesem Zuge sollen auch zwei, der sich auf der Strecke befindenden, Brücken instandgesetzt werden.
Der Sanierungsabschnitt schließt an die im letzten Jahr erfolgreich durchgeführte Fahrbahndeckenerneuerung auf der B 293 zwischen Jöhlingen und Dürrenbüchig an. Aufgrund von feststehenden Rahmenbedingungen war eine parallele Ausführung der beiden Maßnahmen nicht möglich, sodass die Sanierungen getrennt voneinander stattfinden müssen.
Eine besondere Rahmenbedingung ist die sanierungsbedürftige Brücke im Zuge der L 571 über der für den Pendlerverkehr wichtigen AVG-Trasse zwischen Heilbronn und Karlsruhe. Aufgrund von besonderen Sicherungsvorkehrungen bei Arbeiten im Bereich von Bahntrassen sind daher lange Vorlaufzeiten bei der Planung, die Errichtung spezieller Schutzgerüste sowie zeitweise Streckensperrungen und Abschaltungen der Oberleitung erforderlich. Um zusätzliche Sperrungen der wichtigen Pendlerstrecke zu vermeiden hat das Regierungspräsidium die Sanierungsarbeiten am betreffenden Bauwerk in dem Zeitrahmen geplant, in dem dann eine betriebseigene festgelegte Streckensperrung der AVG im Frühjahr 2024 genutzt werden kann. Daraus ergibt sich die zwingende Umsetzung der Baumaßnahme auf der L 571 im Jahr 2024.
Die Steuerung der Erhaltungsmaßnahmen im Regierungsbezirk Karlsruhe bedarf einer langfristigen und komplexen Planung, die mit den zuständigen Behörden regelmäßig vorabgestimmt wird. Bei dieser Planung stehen die Nutzung von Synergieeffekten sowie die Vermeidung von Überlastungen der Umleitungsstrecken im Vordergrund.
Aufgrund von dringlichen Sanierungsmaßnahmen im Umkreis von Walzbachtal, wie zum Beispiel in Bretten, und der daraus resultierenden Umleitungsführung, müssen die Arbeiten im Bereich der L 571 und der B 293 bis Ende Juli 2024 abgeschlossen sein, um Überlastungen einzelner Strecken zu vermeiden. Eine gemeinsame Umsetzung beider Sanierungsabschnitte wäre zeitlich nicht bis zum Juli 2024 möglich gewesen, was ebenso zu einer zeitlichen Trennung (B 293 in 2023 und L 571 in 2024) beider Maßnahmen führte.
Eine zeitlich getrennte Ausführung der Baumaßnahmen auf der B 293 und der L 571 war aus den genannten Gründen von Beginn an geplant und wurde in einem gemeinsamen Verkehrsgespräch unter Teilnahme aller betroffenen Behörden und Kommunen bereits im Dezember 2022 kommuniziert. In diesem Zuge wurde auch das Ordnungsamt der Gemeinde Walzbachtal über die geplante Bauausführung in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich wurde die Gemeinde auch im Frühjahr 2023 nochmals auf die getrennt geplante Umsetzung der beiden Erhaltungsmaßnahmen auf der Bundes- und Landesstraße hingewiesen. Die genaue Umleitungsführung und deren Beschilderung wurde seit Herbst letzten Jahres in intensiver Abstimmung mit der Verkehrsbehörde, der Verkehrspolizei sowie den Kommunen festgelegt. Insbesondere mit der Gemeinde Walzbachtal fand ein reger Austausch statt, um ganz gezielt auf die innerörtlichen Belange der Gemeinde einzugehen. Dieser Austausch soll selbstverständlich auch während der Baumaßnahme weitergeführt werden, um kurzfristige Anpassungen bei der Verkehrssicherung vornehmen zu können.
Um zusätzliche Kosten, die durch die Vorhaltung der Baustelle über die Wintermonate entstanden wären, zu vermeiden, wurde die Sanierungsmaßnahme auf der L 571 getrennt ausgeschrieben. Nach der Vergabe der Baumaßnahme sowie der Verkehrssicherung und Vorlage des Bauzeitenplans, wird das Regierungspräsidium weitere Informationen sowie das Umleitungskonzept veröffentlichen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.
Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App.