Pressemitteilung

L 67: Fahrbahndeckenerneuerung Ortsdurchfahrt Kuppenheim Nord mit Verkehrsknotenpunkt L 67 / K 3713 und Geh- und Radweg

Verzögerung in Bauphase eins

Vollsperrungen in den Bauphasen eins, zwei und vier

 

Am 25. Mai 2021 wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit der Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahme an der L 67 in der Ortsdurchfahrt Kuppenheim und der K 3713 begonnen. Die Gesamtmaßnahme erstreckt sich von der Einmündung der Wilhelmstraße bis zum Verkehrsknotenpunkt L 67 / Fritz-Minhardt-Straße am Ortsausgang Richtung Muggensturm. Die Baumaßnahme ist in sieben Bauphasen unterteilt und soll bis zum 12. November 2021 abgeschlossen werden.

Verzögerung in Bauphase eins

Beim Auskoffern der Straße in der ersten Bauphase wurde nun eine zu geringe Überdeckung der Versorgungsleitungen festgestellt. Das erforderliche Tieferlegen der Leitungen wird zurzeit mit den unterschiedlichen Versorgungsträgern abgestimmt. Dadurch wird sich die Bauzeit in der ersten Bauphase um etwa vier Wochen verlängern. Um die Verzögerungen aufzufangen werden die nachfolgenden Bauphasen zwei und vier wir vorgesehen begonnen und parallel zu der Bauphase eins ausgeführt. Dadurch ergeben sich folgende Termine für die bereits vorgesehenen Vollsperrungen in den drei Bauphasen:

Vollsperrungen in den drei Bauphasen

  • Bauphase 1.0         
    vom 25.05.2021 bis zum 16.07.2021
    Sperrung zwischen der Wilhelmstraße und der Schulstraße
  • Bauphase 2.0
    vom 21.06.2021 bis zum 11.07.2021
    Sperrung zwischen der Adlerstraße und der Favoritestraße
  • Bauphase 4.0
    vom 21.06.2021 bis zum 09.07.2021
    Sperrung zwischen dem Kunstwiesenweg und der Neufeldstraße

Die parallel ausgeführten Abschnitte werden bis zum 16. Juli 2021 soweit fertiggestellt sein, dass am Wochenende 17./18. Juli 2021 der Einbau der Asphaltdecke in dem gesamten Bereich erfolgen kann. Dazu müssen an diesem Wochenende alle drei Abschnitte voll gesperrt werden.

Trotz Verzögerung in Bauphase eins gibt es durch den parallelen Beginn der Bauphasen zwei und vier keine Verzögerung bei der Gesamtbaumaßnahme. Sofern keine weiteren unerwarteten Schwierigkeiten auftreten und die Witterungsverhältnisse es erlauben ist die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme weiterhin bis zum 12. November 2021 vorgesehen.

Die Durchfahrt an der Baustelle ist nicht möglich, eine Wendemöglichkeit besteht nicht. Die Umleitung des überörtlichen Verkehrs Richtung Norden erfolgt über die L 77 bis zur B 462 sowie Richtung Süden in umgekehrter Folge. Die Landesstraße L 67 ist während der gesamten Bauzeit vom Norden über die B 462 kommend bis zum Gewerbegebiet befahrbar.

Die Zeiten für die nachfolgenden Bauphasen drei und fünf bis sieben werden vor dem jeweiligen Baubeginn rechtzeitig bekannt gegeben. Aufgrund der unvorhergesehenen Leitungsarbeiten erhöhen sich die Baukosten von 1,8 auf rund 2 Millionen Euro.

Mit Behinderungen und Wartezeiten ist zu rechnen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet daher die Verkehrsteilnehmer und Anlieger für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis und Geduld.

Weitere Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen finden sich im Internet unter www.vm.baden-wuerttemberg.de, www.baustellen-bw.de.

Die Verkehrslage in Baden-Württemberg – jederzeit und immer aktuell mit der „VerkehrsInfo BW“-App der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Verkehr und den Link zum kostenlosen Download finden Sie unter https://www.svz-bw.de.