Aktuelle Meldung

„Ländärztin“ oder „Ländarzt“ werden

Am 1. März 2023 startet der Bewerbungszeitraum für 75-Medizin-Studienplätze der Landarztquote

Bild zeigt das Logo der Kampagne "The Ländarzt - werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg"

Ab Mittwoch, 1. März 2023, können sich Interessierte für einen Studienplatz im Rahmen der Landarztquote bewerben. Was dahintersteckt? Die Landarztquote ist eine Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten. Anfang Februar startete bereits die Kampagne „The Ländarzt – werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg", die über das Berufsbild informieren und dafür begeistern soll.

Mehr in der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 28.02.2023