Pressemitteilung

Land erlässt Zuwendungsbescheid für die Stadtwerke Rastatt in Höhe von rund 500.000 Euro

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder: „Seit 2019 hat das Land damit die Wasserversorger in der Region um Rastatt und Baden-Baden mit insgesamt über 4,9 Millionen Euro unterstützt.“

Der Rastatter Stadtteil Förch mit Schloss Favorite wird bislang ausschließlich über den Wasserversorgungsverband Vorderes Murgtal mit Trinkwasser versorgt. Die Aufbereitung des Rohwassers aus fünf Brunnen erfolgt im Wasserwerk Förch auf Gemarkung Kuppenheim. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit planen die Stadtwerke Rastatt daher den Neubau einer Wasserleitung vom Wasserwerk Niederbühl nach Förch, um den Stadtteil so an das bestehende eigene Versorgungsnetz anzubinden. Durch diese neue Verbindungsleitung wird zusätzlich die Option einer Ersatzwasserversorgung für Teile des Wasserversorgungsverbandes Vorderes Murgtal bzw. die Gemeinde Kuppenheim geschaffen. Die Maßnahme resultiert aus einem Strukturgutachten des Wasserversorgungsverbandes Vorderes Murgtal.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder sagte dazu heute (3. Dezember 2021) in Karlsruhe: „Mit der Umsetzung dieses Vorhabens schaffen die Stadtwerke Rastatt eine deutlich bessere Versorgungsstruktur und tragen so zu einer zukunftssicheren Versorgung der Bürger in Förch mit einwandfreiem Trinkwasser bei.“

Aufgrund einer Zulassung des vorzeitigen Beginns haben die Stadtwerke Rastatt bereits mit den Baumaßnahmen begonnen. Zur Umsetzung des Vorhabens sind Kosten in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro veranschlagt. An den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von circa 1,99 Millionen Euro beteiligt sich das Land mit 25 Prozent. Die Stadtwerke Rastatt erhalten so eine Zuwendung von 497.700 Euro. „Seit 2019 hat das Land damit die Wasserversorger in der Region um Rastatt und Baden-Baden mit insgesamt über 4,9 Millionen Euro unterstützt“, so die Regierungspräsidentin.

Hintergrundinformationen

Nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 (FrWw 2015) können Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (zum Beispiel Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände) und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 von Hundert Zuwendungen erhalten. Die Höhe der Zuwendung richtet sich dabei nach den entsprechenden individuellen Fördersätzen der Zuwendungsempfänger. Liegt das maßgebliche Wasser- und Abwasserentgelt (in die Berechnung fließen u.a. die Preise für Trinkwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser sowie ein Gebührenanteil aus Beiträgen und verbrauchsunabhängigen Gebühren ein) unter dem Schwellenwert von 5,90 Euro je Kubikmeter gibt es keine Förderung. Eine Besonderheit ergibt sich allerdings bei der Umsetzung von spezifisch strukturverbessernden Vorhaben auf Grundlage eines Strukturgutachtens. Hier sehen die FrWw 2015 eine Förderung mit einem Fördersatz von mindestens 25 % vor.

In der Region um Rastatt erreichen viele Antragsteller den Schwellenwert von 5,90 Euro nicht. Dennoch konnten seit 2019 aufgrund der Sonderregel der FrWw 2015 diverse Wasserversorger der Region bei der Umsetzung spezifisch strukturverbessernder Vorhaben bei einem Fördersatz von 25 % mit insgesamt 3,55 Millionen Euro unterstützt werden. Dazu zählen Vorhaben wie die Ersatzwasserversorgung Gernsbach des Wasserversorgungsverbands Vorderes Murgtal, der Neubau eines gemeinsamen Wasserwerks für die Gemeinden Muggensturm und Ötigheim, der Neubau von Verbundleitungen für die Gemeinden Iffezheim und Hügelsheim zur Wasserversorgung Baden-Baden und ganz aktuell, der oben beschriebene Neubau der Wasserleitung nach Förch. Daneben hat das Land im Jahr 2021 die Stadtwerke Baden-Baden (individueller Fördersatz 32,4 %) beim Einbau von Aktivkohleanlagen in den Wasserwerken Sandweier und Steinbach mit insgesamt rund 1,36 Millionen Euro unterstützt.