Pressemitteilung

Leimbach-Hardtbach Projekte Maßnahme 5: Zusammenlegung Leimbach/Landgraben zwischen Sandhausen und Oftersheim

Regierungspräsidium Karlsruhe reicht Antrag auf Planfeststellung ein

Bereich Feldwegbrücke - Blick gegen die Fließrichtigung des Landgrabens

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe hat am Mittwoch, 31. August 2022, die Planungsunterlagen für die Planung zur Zusammenlegung des Leimbachs und des Landgrabens zwischen Sandhausen und Oftersheim bei der Planfeststellungsbehörde, der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar, zur Genehmigung eingereicht.

Das Gewässerökologieprojekt gliedert sich ein in das Gesamtvorhaben der Leimbach-Hardtbach-Projekte. Es umfasst einen 4,7 Kilometer langen Gewässerabschnitt und verfolgt das Ziel, eine vielfältige ökologische Gewässerstruktur herzustellen. Dies beinhaltet die Gestaltung eines naturnahen, geschwungenen Gewässerverlaufes, die abschnittsweise Entwicklung naturnaher Hochstaudenfluren und gewässerbegleitender Ufergehölze sowie die Herstellung der Durchgängigkeit durch Abbruch eines Sohlabsturzes bei Oftersheim.

In der Planungsphase wurde eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Fachgesprächen und Informationsveranstaltungen sowie Gesprächen mit Betroffenen vor Ort durchgeführt.

Die Genehmigungsbehörde prüft nun zunächst die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und beteiligt im Rahmen des Verfahrens die sogenannten Träger öffentlicher Belange. Anschließend werden die Unterlagen, wie formal vorgeschrieben, offengelegt. Der Landesbetrieb Gewässer wird zusätzlich zu der Offenlage eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger durchführen.

Hintergrund zum Projekt „Zusammenlegung Leimbach-Landgraben“

Das Projekt „Zusammenlegung Leimbach/Landgraben“ zwischen Oftersheim und Sandhausen ist ein Teilprojekt (Maßnahme 5) innerhalb des Gesamtvorhabens der Leimbach-Hardtbach-Projekte. Ziel der Konzeption ist es, den Hochwasserschutz am Leimbach zwischen den Ortslagen Wiesloch und Oftersheim erheblich zu verbessern und die Gewässerökologie am Leimbach im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie deutlich aufzuwerten. Mit fünf Teil-Maßnahmen werden je nach räumlicher Lage und Situation auch weitere Ziele verfolgt. Dazu zählen zum Beispiel die verbesserte Erlebbarkeit des Gewässers für Bürgerinnen und Bürger sowie die Erleichterung der Gewässerpflege und der Mahd der Dämme durch den Landesbetrieb Gewässer.

Die Maßnahme 5 "Zusammenlegung Leimbach/Landgraben" war ursprünglich im Rahmen der Gesamtkonzeption der Leimbach-Hardtbach-Projekte als Hochwasserschutzmaßnahme vorgesehen. Durch Optimierungen in der Planung der Maßnahme 4 konnte der Hochwasserabfluss nördlich der Ortslage Sandhausen jedoch soweit entschärft werden, dass die Maßnahme 5 keinen Beitrag zum Hochwasserschutz (Minderung des Hochwasserabflusses in Richtung der Ortslage Oftersheim) mehr leisten muss. Dadurch wird die Maßnahme als reines Gewässerökologieprojekt zur Erfüllung der Vorgaben aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fortgeführt. Um eine ökologische Aufwertung des Leimbach-Landgrabensystems zu erhalten, ist die Herstellung einer vielfältigen ökologischen Gewässerstruktur durch die Gestaltung eines naturnahen, geschwungenen Gewässerverlaufs notwendig. Hierfür ist die Zusammenlegung in einem neuen Gewässerbett mit begleitenden Ufergehölzen und der Entwicklung naturnaher Hochstaudenfluren geplant. Zur Herstellung der Durchgängigkeit wird der Sohlabsturz bei Oftersheim entfernt. Die durch den neu angelegten Gewässerverlauf nicht mehr benötigten Gewässerabschnitte werden verfüllt, als artenreiche Wiesen entwickelt und teils mit Niederhecken oder Obstbaumpflanzungen neugestaltet.

Weitere Teilprojekte der Leimbach-Hardtbach-Projekte, wie die Hochwasserschutzprojekte zum Ausbau des Leimbach-Oberlaufs zwischen Wiesloch und dem Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Nußloch (Maßnahmenabschnitt 3.1) sowie zum Ausbau des Leimbach-Unterlaufs vom HRB Nußloch bis zur Kirchheimer Mühle in Sandhausen (Maßnahme 4), befinden sich ebenso im Planfeststellungsverfahren beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Für die Maßnahme 3.3 (Leimbach zwischen Mündung Waldangelbach und Brücke „In den Weinäckern“, Teilprojekt der Maßnahme 3) liegt seit dem Frühjahr 2021 der Planfeststellungsbeschluss durch die Genehmigungsbehörde vor. Diese Maßnahme befindet sich in der Ausführungsplanung und Bauvorbereitung.

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