Pressemitteilung

Naturschutzgebiet Michaelsberg und Habichtsbuckel

Neue Absperrung: Gezielte Besucherlenkung sichert Artenvielfalt

 

Im Naturschutzgebiet Michaelsberg und Habichtsbuckel, westlich von Bruchsal im Landkreis Karlsruhe, werden nordöstlich der Michaelskapelle sowie am Kaiserberg weitere Arbeiten zur Lenkung der Erholungssuchenden und Radfahrer umgesetzt. Mitte Dezember 2022 stellt der Bauhof der Stadt Bruchsal im Auftrag des Naturschutzreferats des Regierungspräsidiums Karlsruhe zwei Holzsperren auf. Mit den Sperren und der Beschilderung wird deutlich, dass diese sehr schmalen Wege zum Radfahren gesperrt sind.

Radfahrern stehen weiterhin zahlreiche Rund- und Verbindungswege in und außerhalb des Naturschutzgebietes zur Verfügung. Das Naturschutzreferat bittet um die Einhaltung der Regeln und um Verständnis für diese Absperrung. Im Naturschutzgebiet hat die Natur Vorrang. Viele Erholungssuchende und Sportlerinnen und Sportler unterstützen schon jetzt durch ihr naturverträgliches Verhalten die Erhaltung unserer heimischen Artenvielfalt.

In der Vergangenheit kam es in dem abschüssigen Gelände durch schnell fahrende Fahrradfahrer für die auf den Wegen befindlichen Fußgänger zu gefährlichen Situationen. Durch die Holzsperren und entsprechende Verbotsschilder sollen die Gefahrensituationen für Fußgänger und das Ausweichen auf die angrenzenden wertvollen Magerrasen vermieden werden. Bereits seit Dezember 2021 macht das Regierungspräsidium zum Schutz von Mensch und Natur mit Hinweisschildern auf das Fahrverbot aufmerksam. An dieser Stelle hat die Beschilderung jedoch nicht zur Entschärfung der Situation geführt. Für den Schutz der Erholungssuchenden sowie für die Erhaltung der seltenen, trittempfindlichen Pflanzengesellschaften und der daran angepassten Tierwelt ist daher eine Absperrung notwendig. Im Gebiet ist das Befahren mit dem Fahrrad nur auf Wegen mit mehr als zwei Metern Breite zulässig.

Im Faltblatt „Michaelsberg – Rundwanderwege / Naturparadies, Kulturstätte und Aussichtspunkt“ der Stadt Bruchsal sind Rundwege vorgeschlagen auf denen das Gebiet erkundet werden kann. Das Faltblatt ist bei der Touristinformation der Stadt Bruchsal oder als Download erhältlich. 

Die Absperrungen wurden in Abstimmung mit der Umweltstelle der Stadt Bruchsal sowie den örtlich aktiven Naturschutzvereinen „Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltschutz AGNUS Bruchsal e.V.“ und „Verein für Umwelt- und Naturschutz Untergrombach e.V.“ konzipiert und umgesetzt. Die Maßnahme wird aus Naturschutzmitteln des Landes finanziert.

Hintergrundinformationen zum Naturschutzgebiet Michaelsberg und Habichtsbuckel

Das Naturschutzgebiet „Michaelsberg und Habichtsbuckel“ wurde 1996 ausgewiesen. Die fünf Teilgebiete umfassen insgesamt knapp 50 Hektar. Die Teilgebiete zeichnen sich durch ein kleinstrukturiertes Mosaik aus artenreichen Magerrasen, Wiesen, Hecken und Feldgehölzen aus und sind Teil unserer historischen Kulturlandschaft. Mit der Meldung von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000, steht das Naturschutzgebiet seit fast 20 Jahren auch unter europäischen Schutz. Es gehört zum FFH-Gebiet „Kinzig-Murg-Rinne und Kraichgau bei Bruchsal“.

Karte, Verordnung und Würdigung für das Naturschutzgebiet

Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet

Hintergrundinformationen Naturschutzgebiete

In Baden-Württemberg ist aktuell lediglich eine Fläche von rund 2,5 Prozent als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hier hat die Natur Vorrang. Naturschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz der Natur mit ihren wildlebenden Tierarten und typischen Pflanzengesellschaften. Sie können auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums mit den typischen Pflanzen und Tieren erhalten werden. Besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden in Naturschutzgebieten Rückzugsräume zum Überleben. Naturschutzgebiete unterliegen gemäß dem Naturschutzgesetz einem strengen Schutz. Für jedes Naturschutzgebiet werden von den Regierungspräsidien eigene Rechtsverordnungen erlassen. Der Schutz der Natur mit ihren Tieren und Pflanzen hat oberste Priorität. Das Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.