Pressemitteilung

Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“: Geschützter Lebensraum von Flussuferläufer und Flussregenpfeifer

Regierungspräsidium Karlsruhe informiert mit neuen Schildern über das Betretungsverbot der Kiesinseln in der Ilvesheimer Schleife

Kleiner Pfad durch Gräser und Sträucher führt zum Neckarufer, links davon ist ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Betreten der Kiesbank verboten!" zu sehen.

Hinweisschild am Ufer des Neckars: Betreten der Kiesbank verboten!

Das Naturschutzreferat des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat im Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“ an der Ilvesheimer Schleife zwischen Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen und Ladenburg neue Schilder aufgestellt. Sie weisen mit einem Foto des Flussuferläufers und auffälliger Farbgebung ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Kiesinseln verboten ist. Ziel des Betretungsverbotes ist es, geschützte Bereiche für die Brut und Aufzucht der Jungvögel der stark gefährdeten Bodenbrüter Flussuferläufer und Flussregenpfeifer zu erhalten.

Die offenen Kiesinseln am Neckarufer sind Lebensraum für diese beiden strenggeschützten und sehr seltenen Vogelarten. Flussuferläufer und Flussregenpfeifer sind auf Flüsse mit Kiesinseln angewiesen. Diese sind aufgrund des Ausbaus der meisten Fließgewässer selten geworden. Daher haben die Kiesinseln am Unteren Neckar eine sehr hohe Bedeutung und sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Vögel bauen ihre Nester zwischen den Kieseln auf den Kiesbänken. Die Ilvesheimer Schleife des Neckars ist ein beliebtes Ausflugsziel. An Wochenenden und schönen Tagen sind teilweise hunderte von Spaziergängern und Radfahrern unterwegs. Erholungssuchende, die trotz Betretungsverbot die Kiesbänke betreten, stören die Bodenbrüter immens, so dass die Nester von den Altvögeln verlassen werden. Dies gefährdet die Fortpflanzung der beiden Vogelarten.

Die Naturschutzverwaltung ruft daher alle Erholungssuchende zur Mithilfe auf, indem sie nur die ausgewiesenen Wege nutzen, die Kiesinseln nicht betreten und auch die sonstigen Regeln, zum Beispiel die Anleinpflicht für Hunde, beachten.

Der Schutz der Tiere und Pflanzen in Naturschutzgebieten ist ein wichtiger Schritt, die heimische biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern.

Informationen zum Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“

Das Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet „Unterer Neckar“ wurde vor 35 Jahren ausgewiesen und umfasst sechs Teil-Naturschutzgebiete und fünf Teil-Landschaftsschutzgebiete. Das Teil-Naturschutzgebiet „Unterer Neckar – Altneckarschleife-Neckarplatten“, in dem die Ilvesheimer Schleife liegt, ist 88,5 Hektar groß. Mit der Meldung von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH) für das europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 steht das Naturschutzgebiet seit fast 20 Jahren auch unter europäischen Schutz. Es gehört zu dem FFH-Gebiet „Unterer Neckar Heidelberg-Mannheim“.

Die Umweltverwaltung stellt mit dem Daten- und Kartendienst „Umweltdaten und Karten Online“ (UDO) Informationen zu den Schutzgebieten zur Verfügung. Die Würdigung und Verordnung des Naturschutzgebietes „Unterer Neckar“ steht auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zur Verfügung.

Der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet „Unterer Neckar Mannheim-Heidelberg“ kann hier aufgerufen werden.

Anhang
Portrait des Flussuferläufers (pdf, 64 KB)
aus „Im Portrait – die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie“, Hrsg LUBW, 2014, Letzter Aufruf 10.5.2021, https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/24285