Pressemitteilung

Naturschutzgebiete „Altenbachtal und Galgenberg“ und „Kallenberg und Kaiserberg“

Druck auf die Natur: Die Naturschutzbehörde reagiert mit neuen Hinweisschildern

 

Schild "Grille erlaubt – Grillen verboten" im Naturschutzgebiet Kallenberg und Kaiserberg

Schild "Grille erlaubt – Grillen verboten" im Naturschutzgebiet Kallenberg und Kaiserberg

Wer die Naturschutzgebiete „Altenbachtal und Galgenberg“ bei Rauenberg und „Kallenberg und Kaiserberg“ bei Eschelbronn besucht, findet seit ein paar Tagen neue Informationsschilder, die auf geltende Geh- und Verbote hinweisen.

Die staatliche Naturschutzverwaltung bittet die Öffentlichkeit, nicht nur in diesen beiden, sondern in allen Naturschutzgebieten, Rücksicht zu nehmen. Für rücksichtsvolle Naturbeobachtung und Erholung können die Gebiete auf dem vorhandenen Wegenetz erkundet werden.

„Altenbachtal und Galgenberg“ wurde 1999 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das Gebiet ist bekannt für seine idyllische Landschaft mit einem Mix aus Streuobstwiesen, Magerrasen, Lössböschungen und naturnahen Wäldern. Viele seltene Tier- und Pflanzenarten haben hier ein wichtiges Rückzugsgebiet. Wie in allen Naturschutzgebieten hat hier die Natur Vorrang vor der Freizeitnutzung. Diese ist für Fußgänger nur auf den Wegen möglich, für Fahrradfahrer auf Wegen mit mehr als zwei Metern Breite. Zum Schutz der störungsempfindlichen Tier- und trittempfindlichen Pflanzenarten ist das Verlassen von Wegen, beispielsweise um im Wald spazieren zu gehen oder Fahrrad zu fahren, verboten. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. In der Vergangenheit wurden illegale Mountainbike-Strecken im Naturschutzgebiet Altenbachtal- und Galgenberg angelegt. Neue Informationstafeln weisen nun auch vor Ort darauf hin, dass Radfahren hier nicht erlaubt ist.

Auch das 1989 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Kallenberg und Kaiserberg“ wird aktuell durch Freizeitnutzungen erheblich gestört. Feuer machen, Grillen, Zelten, Lagern, Baden und Feiern ist im Naturschutzgebiet verboten. Die Magerwiesen und andere Biotope sind gefährdeten Tieren und Pflanzen vorbehalten. Das große dauerhaft wasserführende sowie die kleinen zeitweilig wasserführenden Gewässer beherbergen eine große Population der europaweit geschützten Gelbbauchunke sowie verschiedene andere Amphibienarten. Diese Arten sind durch das illegale Aussetzen von Fischen akut gefährdet. „Fische fressen Laich und Kaulquappen der Amphibien und töten somit deren Nachwuchs“ erläutert Dr. Jost Armbruster, zuständiger Gebietsreferent der Höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Darauf weist nun auch ein weiteres Informationsschild vor Ort hin.

Die Lage und Karten der Schutzgebiete stehen im Daten- und Kartendienst UDO „Umweltdaten und Karten Online“ unter folgendem Link zur Verfügung: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/

Die Würdigung und Verordnung der Naturschutzgebiete steht ebenfalls im Internet zur Verfügung:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/steckbriefe

Anhang
Humorvoll, aber deutlich: Neues Hinweisschild im Naturschutzgebiet Kallenberg und Kaiserberg (pdf, 3 MB)