Für die Aktualisierung der bisherigen Hochwasserrisikomanagementpläne aus dem Jahr 2015 haben die Bundesländer in den Flussgebieten von Rhein und Donau erstmals gemeinsame länderübergreifende Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Dabei wurden die zuständigen Akteurinnen und Akteure einbezogen sowie Öffentlichkeit, interessierte Stellen und Behörden aktiv beteiligt.
In den Hochwasserrisikomanagementplänen werden Ziele zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Hochwasserfolgen festgelegt, Maßnahmen für die Verwirklichung dieser Ziele zusammenfassend dargestellt sowie Fortschritte bei der Zielerreichung seit der Erstellung der vorangegangenen Pläne aufgezeigt.
In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsiden in ihrer Funktion als Flussgebietsbehörden für die Aufstellung zuständig.