Aktuelle Meldung

Neues bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie – WRRL

Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm, zur vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im 4. Bewirtschaftungszeitraum startet.

Mit dem Ziel, die Gewässer in einen guten Zustand zu bringen, geht die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie die nächste Etappe an. Für den anstehenden vierten Bewirtschaftungszyklus der Jahre 2028 bis 2033 findet zwischen Dezember 2024 und Juni 2025 die Anhörungsphase zum Zeitplan und Arbeitsprogramm, zur vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den im deutschen Rheineinzugsgebiet festgestellten „Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung“ statt.

Für die Anhörung wurde auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Rhein, an der Baden-Württemberg mit seinem Rheineinzugsgebiet beteiligt ist, ein gemeinsames Anhörungsdokument für das gesamte deutsche Rheineinzugsgebiet erstellt.  Die Regierungspräsidien als zuständige Flussgebietsbehörden für die baden-württembergischen Bearbeitungsgebiete im Rheineinzugsgebiet haben dieses Anhörungsdokument auf ihrer gemeinsamen Internetseite veröffentlicht und die Anhörung im Staatsanzeiger bekannt gemacht:

Bekanntmachung (pdf, 67 KB)

Zusätzlich zu den überregionalen wichtigen Fragestellungen, die für die Bewirtschaftung des gesamten Flussgebietes von Bedeutung sind, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als Flussgebietsbehörde für den baden-württembergischen Oberrhein u.a. folgende regionale Fragestellungen als bedeutsam identifiziert:

  • Feinsedimenteinträge in die Fließgewässer des nördlichen Oberrheingebiets
  • Wasserhaushalt der abflussgesteuerten Fließgewässer der Oberrheinebene
    (z.B. Leimbach, Kraichbach, Gewässer der Acher-Rench-Korrektion und der Pfinz-Saalbach-Korrektion)
  • großflächige Bodenbelastung mit PFAS im Raum Mittelbaden und die daraus resultierenden Belastungen im Grundwasser und in Oberflächengewässern

 Diese Fragen sind nicht Gegenstand der Anhörung.

Hintergrundinformationen:

Seit Dezember 2000 hat die Europäische Union durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein einheitliches Wasserrecht. Ziel ist es, den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers herzustellen. Die dazu erforderlichen Maßnahmen werden in Bewirtschaftungsplänen zusammengefasst, die in Sechs-Jahres-Zyklen fortgeschrieben werden. Die Öffentlichkeit wird beteiligt. Die zwei ersten Zyklen wurden 2015 und 2021 abgeschlossen. Derzeit werden die Maßnahmenprogramme des dritten Bewirtschaftungszyklus (2022 – 2027) umgesetzt.