Pressemitteilung

Pfinztal-Söllingen: Land fördert mit rund 9,2 Millionen Euro PKW-, Rad- und Fußweg- Unterführung im Zuge der Bahnübergangsbeseitigung

Verschiedene Würfel mit Symbolbildern für Idee, Information, Daumen nach oben und mit dem Schriftzug Förderprogramme

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat heute, 1. Dezember 2023, einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 9,2 Millionen Euro an die Gemeinde Pfinztal versandt. Die Zuwendung wird nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) für den Bau einer PKW-, Rad- und Fußweg-Unterführung im Zuge der Bahnübergangsbeseitigung in Pfinztal-Söllingen gewährt.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder: „Das Land unterstützt diese Maßnahme sehr gerne: damit wird die Sicherheit an der Querung wesentlich erhöht. Ebenso verbessert die Unterführung für die Verkehrsteilnehmenden den Verkehrsfluss, weil die bisherigen Wartezeiten am Bahnübergang entfallen.“

Aus Sicherheitsgründen und für einen besseren Verkehrsfluss wird der bestehende Bahnübergang im Ortsteil Söllingen der Gemeinde Pfinztal im Bereich des Knotenpunktes Bahnhof-/Reetz- und Hebelstraße beseitigt. Der Bahnübergang wird anschließend durch eine PKW-, Rad- und Fußweg-Unterführung ersetzt. Damit wird außerdem der innerörtliche Querverkehr zwischen den beidseits der Bahn gelegenen Ortsteilen aufrechterhalten.

Für das Projekt mit einem Gesamtvolumen von rund 17,4 Millionen Euro stellt das Land 9,2 Millionen Euro Fördermittel nach dem LGVFG zur Verfügung. Die Fördermittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Hintergrund LGVFG

Mit der Förderung durch das LGVFG unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Kreise und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur in den drei Bereichen kommunaler Straßenbau, öffentlicher Personennahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität voranbringen.