Pressemitteilung

Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl Freudenstadt

Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Freudenstadt am 14. April 2024 ist gültig.

Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die rechtliche Prüfung der Wahl hat zu keinen Beanstandungen durch das Regierungspräsidium geführt.

Der Verpflichtung des neuen Oberbürgermeisters Adrian Sonder steht damit nichts mehr im Wege.