Pressemitteilung

Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl Rastatt und weist Einspruch zurück

Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Rastatt am 24. September 2023 und am 15. Oktober 2023 ist gültig.

Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Den gegen die Wahl erhobenen Einspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als unbegründet zurückgewiesen.

Gegen die Zurückweisung des Einspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung über den Einspruch ist demnach noch nicht bestandskräftig.