Pressemitteilung

Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahlen Mannheim und weist Einsprüche zurück

Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mannheim am 18. Juni 2023 und die Neuwahl am 9. Juli 2023 sind gültig.

Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde.

Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist haben zwei Wahlberechtigte, Einsprüche gegen die Neuwahl erhoben. Ein Einspruch wurde wieder zurückgenommen. Die Einspruchsgründe des anderen Wahlberechtigten hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.

Gegen die Zurückweisung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden.

Die Entscheidung ist demnach noch nicht bestandskräftig.