Pressemitteilung

Regierungspräsidium Karlsruhe hebt Baustopp für den Faulen Pelz in Heidelberg auf

Baupläne

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, möchte das ehemalige Gefängnis Fauler Pelz in Heidelberg vorübergehend als Straf- und Maßregelvollzug für suchtkranke Straftäter nutzen. Mit dieser baulichen Übergangslösung soll Zeit dafür gewonnen werden, um andernorts neue zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Die für die Wiederaufnahme des Gefängnisbetriebs im Faulen Pelz erforderlichen Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten wurden zunächst ohne das Vorliegen einer Baugenehmigung begonnen. Da die frühere Nutzung aber bereits endgültig aufgegeben wurde, verwies die Stadt Heidelberg auf die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung und untersagte als untere Baurechtsbehörde die Fortführung dieser Arbeiten. Gegen diese Baueinstellung legte das Sozialministerium bei der höheren Baurechtsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Widerspruch ein.

Die derzeit ruhenden Instandsetzungsarbeiten im Heidelberger Gefängnisbau Fauler Pelz können mit sofortiger Wirkung wiederaufgenommen werden. Mit dieser Entscheidung gab das Regierungspräsidium Karlsruhe jetzt dem Widerspruch des Bauherrn, dem Sozialministerium Baden-Württemberg, gegen die von der Stadt Heidelberg am 13. Mai 2022 schriftlich verfügte Baueinstellung statt. Die Stadt Heidelberg als untere Baurechtsbehörde hatte auf die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung für die notwendigen Umbau- und Instandsetzungsarbeiten verwiesen, soweit im Faulen Pelz im Rahmen einer befristeten Wiederaufnahme des Gefängnisbetriebs Strafgefangene im Maßregelvollzug untergebracht werden sollten.

Die jetzige Aufhebung der Baueinstellung begründet das Regierungspräsidium Karlsruhe im Wesentlichen damit, dass seit Ende August 2022 alle erforderlichen Genehmigungsunterlagen vorliegen. Nach der rechtlichen Prüfung und Beurteilung der höheren Baurechtsbehörde seien den fachlichen Stellungnahmen und Gutachten keine bauordnungsrechtlichen Hindernisse mehr zu entnehmen, die der Erteilung der Baugenehmigung noch im Wege stünden. Wegen der landesweit knappen Unterbringungskapazitäten besteht ohne Baugenehmigung die Gefahr, dass weitere Haftentlassungen vorgenommen werden müssten. Dadurch besteht auch ein besonderes öffentliches Interesse an einem zeitnahen Ausspruch der Baugenehmigung.

Die von der unteren Baurechtsbehörde auf Antrag des Gemeinderats Anfang Juli 2022 angeordnete Zurückstellung des Baugesuchs war bereits im Juli 2022 vom Regierungspräsidium Karlsruhe aufgehoben worden, um im besonderen öffentlichen Interesse eine zeitnahe Entscheidung über das Baugesuch zu ermöglichen (näher dazu § 37 Abs.1 BauGB „Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder“).

Gegen die Aufhebung der Zurückstellung ist derzeit eine Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig, der aber keine aufschiebende Wirkung zukommt. Dadurch können die Arbeiten, bis über die Klage entschieden wird, die Arbeiten zunächst fortsetzen.