Pressemitteilung

Rheinhochwasserdamm XXXVIII bei Brühl im Bereich Fasanerie

Sofortmaßnahme zur Stabilisierung des Erdbauwerks: vorbereitende Maßnahmen im Februar 2023

 

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe plant im Rahmen einer Sofortmaßnahme die Sanierung eines Abschnitts des Rheinhochwasserdamm XXXVIII in Brühl entlang der Brühler Fasanerie.

Zur Stabilisierung des Erdbauwerkes werden Spundwände in den Damm eingebracht. Als vorbereitende Maßnahme werden dafür Mitte/Ende Februar 2023 Bäume versetzt. Der Dammabschnitt entlang der Fasanerie ist sanierungsbedürftig, da sich eine Winkelstützmauer abgesenkt hat, wodurch es zu Rissbildungen in dem danebenliegenden Weg auf der Dammkrone kam. Aus Verkehrssicherheitsgründen wurde der Weg daher gesperrt. Im Vorfeld der Sanierung wurde aufgrund der Besonderheit, dass im Dammabschnitt ein Kanal der Gemeinde Brühl liegt, ein geotechnisches Gutachten erstellt. Dieses sieht eine Sanierung des Dammabschnitts mittels Spundwänden vor. Dabei werden die gekippten Mauerscheiben rückgebaut und durch eine Spundwand ersetzt werden. Im Rahmen der Sofortmaßnahme wird der Dammabschnitt außerdem den Richtlinien der Dammschutzverordnung angepasst werden. Hierfür ist am Dammfuß ein Unterhaltungsweg und eine baumfreie Zone von 10 Metern vorgesehen. Der betreffende Dammabschnitt liegt im Landschaftsschutzgebiet. Im Zuge der Planung wurde eine NATURA 2000-Vorprüfung sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. 

Zur Vorbereitung der Dammsanierung ist die Versetzung von Bäumen, ein sogenannter „Gehölzübertrag“, notwendig. Die Stadt Schwetzingen hat in einem angrenzenden Grundstück entsprechende Flächen für die Wiedereinpflanzung der Bäume zur Verfügung gestellt. Die vorbereitende Maßnahme wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar und mit der Höheren Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt. Eine entsprechende Erlaubnis zur Durchführung liegt vor.